Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Bauleitplanung
- Änderung der bestehenden Bebauungspläne oder Aufstellung eines neuen Bebauungsplans, dazu die Änderung des Flächennutzungsplans.
- Ingenieurleistungen für Verkehr und Entwässerung
- Detailplanung der Verkehrs- und Entwässerungsmaßnahmen. Nötig wären unter anderem Umlegung und Neubau von Kanaltrassen, eine Regenklärung und eine Regenrückhaltung.
- Straßen- und Stellplatzumbau
- Verlegung der Hauptstraße, Anlage eines Kreisverkehrs und einer Mobilstation. Für die Stellplatzanlage wird von einer Reduzierung der Stellplätze ausgegangen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Ausschuss nimmt den ersten Sachstand der Verwaltung zur Kenntnis (erledigt)11.09.2025
- Ausschuss setzt den Punkt einstimmig von der Tagesordnung ab (erledigt)18.06.2026
- Die Vorlage stand im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung auf der Tagesordnung (erledigt)10.09.2026
- Vergabe der Bauleitplanung an ein Fachbüro im Vergabeverfahren, falls die Planung weiterverfolgt wirdals Nächstesdanach
- Beauftragung eines Ingenieurbüros für die Detailplanung von Verkehr und Entwässerungdanach
Vergabeverfahren
Die Bauleitplanung müsste in einem ersten Schritt im Zuge eines Vergabeverfahrens an ein Fachbüro vergeben werden. Für die detailliertere Planung ist die Beauftragung eines Ingenieurbüros notwendig.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Das Gebiet „Auf der Schanze“ in Wiedenbrück beschäftigt die Stadt seit den frühen 2000er Jahren. Der Rat fasste 2021 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 434, 2024 wurde er wieder aufgehoben.
Ein Antrag bringt einen neuen Konzeptansatz mit Neuordnung der Grundstücke, einer Verlegung der Hauptstraße und einem Kreisverkehr. Die Beratung am 18.06.2026 wurde vertagt, weil Grundstücksverhandlungen noch liefen.
Für eine Umsetzung sind umfangreiche Änderungen des Planungsrechts nötig, darunter eine Änderung des Flächennutzungsplans. Nach dem bisherigen Stand wäre ein Planfeststellungsverfahren für die Kreisstraße notwendig. Die Sachlage ist rechtlich noch nicht abschließend bewertet.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Ausschuss sollte zwischen zwei Möglichkeiten wählen. Die Verwaltung beauftragt Planungsbüros zur weiteren Planung, oder die Planung wird nicht weiter verfolgt.
Noch offen
- Ein Ergebnis der Sitzung vom 10.09.2026 nennt die Vorlage nicht. Ob die Planung weiterverfolgt wird, war Sache des Ausschusses.
- Die Verfügbarkeit der benötigten Grundstücksflächen ist eine wesentliche Voraussetzung und noch zu prüfen.
- Die Gesamtmaßnahme ist laut Vorlage mittelfristig nicht zu erwarten.
Ort der Leistung
Rheda-Wiedenbrück, Nordrhein-Westfalen
Markiert ist Rheda-Wiedenbrück, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Investition insgesamt, Größenordnungvorläufig, ohne abschließende Berücksichtigung von Grundstücks-, Altlasten- und weiteren Folgekosten | 10.000.000 € |
|---|---|
| Straßenbaulicher Teil der Maßnahmenerste Kostenschätzung | 4.700.000 € |
| Entwässerungsinfrastrukturerste vorläufige Kostenschätzung | 5.500.000 € |
| Bauleitplanung durch ein Fachbürogrobe Kostenschätzung ca. 50.000 bis 55.000 €, dazu eventuell projektbegleitende Gutachten | 55.000 € |
| Planungskosten Bereich „Auf der Schanze“im Haushaltsplanentwurf aufgeführt | 25.000 € |
- Finanzierung
- Für die Planung sind Haushaltsmittel im Entwurf des Haushaltsplans 2027 aufgenommen. Die Realisierung hängt von politischen Beschlüssen, einer Förderfähigkeit und der Bereitstellung von Haushaltsmitteln. Die Anlage zum Haushaltsplanentwurf führt 25.000 € Planungskosten für „Auf der Schanze“ unter Sachkonto 529109 für Produkt 090101 auf.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.