Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Planungsrecht für Lebensmittelmarkt
- Die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 soll einen neuen Lebensmittelmarkt auf den Flurstücken 2019 bis 2022 in Flur 15 der Gemarkung Versmold planungsrechtlich ermöglichen.
- Erschließung
- Die Erschließung des hinteren Grundstücksbereichs muss gegebenenfalls durch eine Baulast gesichert werden. Die Eintragung ist zu Beginn des Aldi-Neubaus vereinbart, sofern ein neuer Verbrauchermarkt errichtet wird.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplans (erledigt)29.02.2024
- Anpassung des Geltungsbereichs (erledigt)10.07.2025
- Frühzeitige Beteiligung (erledigt)15.08.2025 bis 15.09.2025
- Öffentliche Auslegung (erledigt)05.02.2026 bis 06.03.2026
- Beratung des Satzungsbeschlusses in der Stadtvertretungals Nächstes05.11.2026
Vergabeverfahren
Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange, Satzungsbeschluss nach § 10 BauGB vorgeschlagen.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Stadtvertretung beschloss die 4. Änderung des Bebauungsplans am 29.02.2024, der Geltungsbereich wurde am 10.07.2025 angepasst.
Die frühzeitige Beteiligung fand vom 15.08.2025 bis einschließlich 15.09.2025 statt. Die öffentliche Auslegung lief vom 05.02.2026 bis einschließlich 06.03.2026. Die abgeschlossenen Verfahrensschritte ergaben laut Vorlage keine offenen Fragestellungen, die eine Änderung des Entwurfs erfordern.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Vorgeschlagen wird, die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 als Satzung zu beschließen.
Noch offen
- Die Erschließung des hinteren Grundstücksbereichs muss gegebenenfalls durch eine Baulast gesichert werden, die Eintragung ist zu Beginn des Aldi-Neubaus vereinbart.
Ort der Leistung
Versmold, Nordrhein-Westfalen
Markiert ist Versmold, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.