Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Fahrgastunterstand östlich
- Im Bereich der Haltestelle wird ein Teil der vorhandenen Mauer abgebrochen und ein Fahrgastunterstand mit Sitzbank errichtet.
- Fahrgastunterstand westlich
- Errichtet wird ein Fahrgastunterstand auf einer Fläche bei einer Filiale. Dafür muss ein Baum entfernt werden.
- Flächen
- Die beiden benötigten Flächen sind jeweils kleiner als 10 m². Mit den Eigentümern soll ein Gestattungsvertrag zu einer ortsüblichen Miete abgeschlossen werden.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Ausschuss beschließt einstimmig mit 20 Ja-Stimmen, den Bürgerantrag wohlwollend weiterzuverfolgen und mit der Kirchengemeinde zu sprechen (erledigt)08.05.2025
- Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung, Vorlage auf der Tagesordnung (erledigt)10.09.2026
- Mögliche Aufnahme in den diesjährigen Förderantrag für den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellenals Nächstes2026
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Seniorenbeirat hat im November 2024 beantragt zu prüfen, ob an der bereits barrierefrei ausgebauten Haltestelle Kreisverwaltung in der Wasserstraße in Wiedenbrück in beiden Fahrtrichtungen Fahrgastunterstände nachgerüstet werden können. Der Ausschuss beschloss am 08.05.2025 einstimmig, den Antrag wohlwollend weiterzuverfolgen und Gespräche mit der Kirchengemeinde aufzunehmen.
Am östlichen Standort wäre die vorhandene Mauer nur mit einem sehr großen und teuren Fundament als Sitzgelegenheit nutzbar gewesen. Nach der geänderten Planung wird die Mauer teilweise entfernt und dort ein Fahrgastunterstand mit Sitzbank errichtet. Die Kirchengemeinde hat die Fläche in Aussicht gestellt, dafür ist noch ein formeller Beschluss der Kirchengemeinde nötig.
Auf der westlichen Seite haben sich die Rahmenbedingungen seit dem barrierefreien Ausbau verändert. Die Eigentümer der Fläche bei einer Filiale haben in Aussicht gestellt, der Stadt die benötigte Fläche zur Verfügung zu stellen. Für den Unterstand muss dort ein Baum entfernt werden.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Dem Ausschuss wurde vorgeschlagen, die Nachrüstung von zwei Fahrgastunterständen an der Haltestelle Kreisverwaltung zu beschließen, vorbehaltlich der Förderzusage.
Noch offen
- Ein formeller Beschluss der Kirchengemeinde über die Fläche am östlichen Standort steht noch aus.
- Die Gestattungsverträge für die beiden Flächen müssen noch abgeschlossen werden.
- Die Nachrüstung erfolgt vorbehaltlich der Förderzusage.
Ort der Leistung
Rheda-Wiedenbrück, Nordrhein-Westfalen
Markiert ist Rheda-Wiedenbrück, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Zwei Fahrgastunterstände gesamtlaut Vorlage, ohne Angabe brutto oder netto | 52.000 € |
|---|
- Förderung
- 90 % der zuwendungsfähigen Kosten möglich
- Finanzierung
- Die Mittel sind über Ermächtigungsübertragungen für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen eingeplant. Die Stadt kann die Maßnahmen noch in den diesjährigen Förderantrag aufnehmen, möglich ist eine Förderung von 90 % der zuwendungsfähigen Kosten. Der städtische Eigenanteil beträgt voraussichtlich rund 2.600 € je Fahrgastunterstand.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.