Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Entsiegelungskonzept
- Bestands- und Potenzialanalyse, Entwicklung konkreter Maßnahmen und eine GIS-basierte Analyse der Potenziale durch einen externen Dienstleister. Das Konzept soll auch Kosten und Förderfähigkeit der Maßnahmen bewerten.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Ausschuss für Klima- und Umweltschutz, Land- und Forstwirtschaft beschließt einstimmig, einen Förderantrag zu stellen und bei positivem Förderbescheid ein Fachbüro zu beauftragen (erledigt)28.09.2026
- Förderantrag für das Entsiegelungskonzept, Beauftragung frühestens in 2027als Nächstes2027
- Beginn der Maßnahmenumsetzung2027
Vergabeverfahren
Ein externes Fachbüro bzw. ein Dienstleister soll mit der Bearbeitung beauftragt werden, vorbehaltlich der vorhandenen Mittel und eines positiven Förderbescheids.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Rat hat im September 2024 das Klimafolgenanpassungskonzept beschlossen. Die Schwammstadt ist darin als Maßnahme 03 vorgesehen. Die Vorlage überführt sie in einen Arbeitsprozess, der mit der Entsiegelung beginnt.
Das Konzept soll die Entsiegelungspotenziale im Stadtgebiet erfassen und kommunale Flächen bewerten. Ein Förderantrag nach dem KfW-Programm 444 ist für das kommende Jahr vorgesehen. Die Förderung setzt Mindestanforderungen an das Konzept voraus.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Ausschuss hat die Verwaltung beauftragt, einen Förderantrag zu stellen und vorbehaltlich eines positiven Förderbescheids ein geeignetes Fachbüro für das Entsiegelungskonzept zu beauftragen. Ergebnis: einstimmig.
Noch offen
- Ob und in welchem Umfang das Förderprogramm im kommenden Jahr fortgesetzt wird, ist offen.
- Die Verwaltung soll den Leistungsumfang erst nach dem Beschluss konkretisieren.
Ort der Leistung
Viersen, Nordrhein-Westfalen
Markiert ist Viersen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Erstellung des Entsiegelungskonzeptsbrutto, circa, nach erster Markterkundung | 45.000 € |
|---|
- Förderung
- KfW 444, 50 %, für finanzschwache Kommunen 80 %
- Finanzierung
- Die Förderung über das KfW-Programm 444 beträgt 50 %, für finanzschwache Kommunen 80 %. Eine Garantie für die Fortsetzung des Programms gibt es nicht. Die Kämmerei hält eine Umsetzung für vertretbar, wenn mindestens 50 % Fördermittel akquiriert werden können.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.