Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Verkehrswertgutachten
- Für sechs Flurstücke in der Gemarkung Altenahr, Flur 3, an der Seilbahnstraße (17, 19 und 36), der Brückenstraße 21 und am Roßberg 58 (zwei Flurstücke). Der Verkehrswert ist vor dem Abbruch und nach der Niederlegung der Gebäude zu ermitteln und zu dokumentieren.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beratung im Gemeinderat über die Beauftragung der Verkehrswertgutachten (erledigt)26.10.2026
- Vergabeverfahren durch die Verbandsgemeindeverwaltung, danach Auftragserteilungals Nächstesdanach
Vergabeverfahren
Nach der Vorlage führt die Verbandsgemeindeverwaltung die erforderlichen Vergabeverfahren durch. Der Ortsgemeindebürgermeister soll ermächtigt werden, die Aufträge nach Abschluss der Vergabeverfahren zu erteilen.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Im Sanierungsgebiet Altenahr Ortskern sind nach dem Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) Gebäudeabbrüche auf mehreren Grundstücken vorgesehen. Sie sollen über das Städtebauförderungsprogramm gefördert werden.
Der Fördermittelgeber verlangt für jedes betroffene Grundstück den Verkehrswert vor dem Abbruch und nach der Niederlegung der Gebäude. Die Ermittlung ist Voraussetzung für die förderrechtliche Beurteilung und die Antragstellung. Eine festgestellte Wertsteigerung ist gegebenenfalls als Einnahme einzustellen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Rat soll die Beauftragung der erforderlichen Verkehrswertgutachten für die sechs Grundstücke beschließen. Die Verbandsgemeindeverwaltung soll die Vergabeverfahren durchführen.
Noch offen
- Die förderrechtliche Anerkennung der Gutachterkosten steht noch aus.
Ort der Leistung
Altenahr, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Altenahr, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Ein Verkehrswertgutachtenca., Kosten jeweils laut Vorlage | 5.000 € |
|---|
- Finanzierung
- Die Gutachterkosten sollen vorbehaltlich der förderrechtlichen Anerkennung zu 90 % aus Städtebauförderungsmitteln und zu 10 % als kommunaler Eigenanteil finanziert werden.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.