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Zur EntscheidungVerbandsgemeinde Altenahr · Planung & Beratung · Sitzung am

Feuerwehrstandort Altenahr, Flächennutzungsplanänderung

Die Änderung Nr. 02.03 betrifft den Bereich „Feuerwehrstandort Altenahr“ in der Gemarkung Altenahr. Der Ausschuss hat am 22.10.2026 eine Beschlussempfehlung zur Abwägung der Stellungnahmen vorgelegt, die Beschlussfassung im Verbandsgemeinderat ist für den 11.11.2026 vorgesehen.

Nächster Schritt

Beschlussfassung im Verbandsgemeinderat am 11.11.2026, anschließend Zustimmungsbeschlüsse der betroffenen

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Flächennutzungsplanänderung
Änderung Nr. 02.03 des Flächennutzungsplans für den Bereich „Feuerwehrstandort Altenahr“ in der Gemarkung Altenahr.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Nachbargemeinden (erledigt)17.06.2026 bis einschließlich 24.07.2026
  2. Vorberatung im Ausschuss für Bauwesen, Umwelt und Wiederaufbau (erledigt)22.10.2026
  3. Beschlussfassung im Verbandsgemeinderatals Nächstes11.11.2026
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Beteiligungsverfahren nach § 3 (2), § 4 (2) und § 2 (2) BauGB, Beschlussfassung des Verbandsgemeinderats vorgesehen.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Nachbargemeinden fand vom 17.06.2026 bis einschließlich 24.07.2026 statt. Der Ausschuss empfiehlt, die Stellungnahmen zur Kenntnis zu nehmen und zu berücksichtigen, daraus ergibt sich kein Änderungsbedarf an Planzeichnung und Begründung.

Die Beschlussvorlage wurde am 22.10.2026 im Ausschuss vorberaten. Der Verbandsgemeinderat soll am 11.11.2026 beschließen.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Ausschuss empfiehlt, die Stellungnahmen zur Kenntnis zu nehmen und zu berücksichtigen, daraus soll kein Änderungsbedarf an Planzeichnung und Begründung entstehen. Zudem soll festgestellt werden, dass keine Stellungnahmen die Grundzüge der Änderung berühren.

Noch offen

  • Beschlussfassung des Verbandsgemeinderats am 11.11.2026.
  • Zustimmungsbeschlüsse der Ortsgemeinden Altenahr, Kalenborn, Berg, Lind, Ahrbrück und Mayschoß einholen.
  • Nach Vorliegen aller Zustimmungsbeschlüsse soll der Verbandsgemeinderat den Feststellungsbeschluss fassen, danach soll die Verwaltung den Genehmigungsantrag bei der Kreisverwaltung Ahrweiler stellen. Die Änderung wird erst mit Bekanntmachung der Genehmigung wirksam.

Ort der Leistung

Altenahr, Rheinland-Pfalz

Markiert ist Altenahr, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Das Dokument nennt keine Kosten.

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