Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Flächennutzungsplanänderung
- Änderung Nr. 02.03 des Flächennutzungsplans für den Bereich „Feuerwehrstandort Altenahr“ in der Gemarkung Altenahr.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Nachbargemeinden (erledigt)17.06.2026 bis einschließlich 24.07.2026
- Vorberatung im Ausschuss für Bauwesen, Umwelt und Wiederaufbau (erledigt)22.10.2026
- Beschlussfassung im Verbandsgemeinderatals Nächstes11.11.2026
Vergabeverfahren
Beteiligungsverfahren nach § 3 (2), § 4 (2) und § 2 (2) BauGB, Beschlussfassung des Verbandsgemeinderats vorgesehen.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Nachbargemeinden fand vom 17.06.2026 bis einschließlich 24.07.2026 statt. Der Ausschuss empfiehlt, die Stellungnahmen zur Kenntnis zu nehmen und zu berücksichtigen, daraus ergibt sich kein Änderungsbedarf an Planzeichnung und Begründung.
Die Beschlussvorlage wurde am 22.10.2026 im Ausschuss vorberaten. Der Verbandsgemeinderat soll am 11.11.2026 beschließen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Ausschuss empfiehlt, die Stellungnahmen zur Kenntnis zu nehmen und zu berücksichtigen, daraus soll kein Änderungsbedarf an Planzeichnung und Begründung entstehen. Zudem soll festgestellt werden, dass keine Stellungnahmen die Grundzüge der Änderung berühren.
Noch offen
- Beschlussfassung des Verbandsgemeinderats am 11.11.2026.
- Zustimmungsbeschlüsse der Ortsgemeinden Altenahr, Kalenborn, Berg, Lind, Ahrbrück und Mayschoß einholen.
- Nach Vorliegen aller Zustimmungsbeschlüsse soll der Verbandsgemeinderat den Feststellungsbeschluss fassen, danach soll die Verwaltung den Genehmigungsantrag bei der Kreisverwaltung Ahrweiler stellen. Die Änderung wird erst mit Bekanntmachung der Genehmigung wirksam.
Ort der Leistung
Altenahr, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Altenahr, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.