Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Flächennutzungsplanänderung
- Die Änderungsplanung Nr. 05.01 betrifft den Bereich südlich der Hauptstraße in Heckenbach-Blasweiler. Sie soll parallel zum entsprechenden Bebauungsplan der Ortsgemeinde Heckenbach durchgeführt werden.
- Verfahrensbegleitung
- Die Verwaltung und das mit der Verfahrensbegleitung betraute Planungsbüro WeSt-Stadtplaner aus Polch sollen das Verfahren durchführen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Antrag der Ortsgemeinde Heckenbach auf Änderung des Flächennutzungsplans (erledigt)04.12.2025
- Einleitung des Änderungsverfahrens durch den Verbandsgemeinderat (erledigt)22.01.2026
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (erledigt)03.06.2026 bis einschließlich 10.07.2026
- Der Verbandsgemeinderat soll über die Durchführung der Offenlage entscheiden.als NächstesDanach
Vergabeverfahren
Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB mit dem Bebauungsplan.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Ortsgemeinde Heckenbach beantragte am 04.12.2025 die Änderung des Flächennutzungsplans. Der Verbandsgemeinderat leitete das Verfahren am 22.01.2026 im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan ein.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 03.06.2026 bis einschließlich 10.07.2026 statt, dabei wurde eine Stellungnahme vorgetragen. Im Vorverfahren gingen keine weiteren Anregungen und Bedenken ein.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Ausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, die aktualisierte Änderungsplanung Nr. 05.01 zur Durchführung der Offenlage anzunehmen und die Verwaltung sowie das mit der Verfahrensbegleitung betraute Planungsbüro mit der Durchführung zu beauftragen.
Noch offen
- Der Verbandsgemeinderat muss über die Empfehlung zur Offenlage entscheiden.
- Die Offenlage und das weitere Verfahren stehen noch aus.
Ort der Leistung
Altenahr, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Altenahr, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.