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Vergabe läuftVerbandsgemeinde Altenahr · Planung & Beratung · Sitzung am

Flächennutzungsplanänderung in Heckenbach-Blasweiler

Die Ortsgemeinde Heckenbach beantragte die Änderung des Flächennutzungsplans, das Verfahren wurde im Januar 2026 eingeleitet. Nach der frühzeitigen Beteiligung empfiehlt der Ausschuss dem Verbandsgemeinderat, die aktualisierte Planung zur Offenlage im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan anzunehmen.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Flächennutzungsplanänderung
Die Änderungsplanung Nr. 05.01 betrifft den Bereich südlich der Hauptstraße in Heckenbach-Blasweiler. Sie soll parallel zum entsprechenden Bebauungsplan der Ortsgemeinde Heckenbach durchgeführt werden.
Verfahrensbegleitung
Die Verwaltung und das mit der Verfahrensbegleitung betraute Planungsbüro WeSt-Stadtplaner aus Polch sollen das Verfahren durchführen.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Antrag der Ortsgemeinde Heckenbach auf Änderung des Flächennutzungsplans (erledigt)04.12.2025
  2. Einleitung des Änderungsverfahrens durch den Verbandsgemeinderat (erledigt)22.01.2026
  3. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (erledigt)03.06.2026 bis einschließlich 10.07.2026
  4. Der Verbandsgemeinderat soll über die Durchführung der Offenlage entscheiden.als NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB mit dem Bebauungsplan.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Ortsgemeinde Heckenbach beantragte am 04.12.2025 die Änderung des Flächennutzungsplans. Der Verbandsgemeinderat leitete das Verfahren am 22.01.2026 im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan ein.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 03.06.2026 bis einschließlich 10.07.2026 statt, dabei wurde eine Stellungnahme vorgetragen. Im Vorverfahren gingen keine weiteren Anregungen und Bedenken ein.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Ausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, die aktualisierte Änderungsplanung Nr. 05.01 zur Durchführung der Offenlage anzunehmen und die Verwaltung sowie das mit der Verfahrensbegleitung betraute Planungsbüro mit der Durchführung zu beauftragen.

Noch offen

  • Der Verbandsgemeinderat muss über die Empfehlung zur Offenlage entscheiden.
  • Die Offenlage und das weitere Verfahren stehen noch aus.

Ort der Leistung

Altenahr, Rheinland-Pfalz

Markiert ist Altenahr, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Das Dokument nennt keine Kosten.

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