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Zur EntscheidungVerbandsgemeinde Altenahr · Planung & Beratung · Sitzung am

Flächennutzungsplan Ringstraße West in Heckenbach-Cassel

Die Änderung soll in Heckenbach-Cassel eine gemischte Baufläche als planungsrechtliche Vorbereitung für ein dörfliches Wohngebiet darstellen und Siedlungsflächen für den örtlichen Wohnraumbedarf ermöglichen. Der Ausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, den aktualisierten Entwurf zur Offenlage anzunehmen, ein Beschluss des Rates ist nicht belegt.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Änderung des Flächennutzungsplans
Für den Bereich Ringstraße West in Heckenbach, Ortsteil Cassel, wird eine gemischte Baufläche dargestellt. Damit wird die Festsetzung eines dörflichen Wohngebiets im Bebauungsplan planungsrechtlich vorbereitet.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Antrag der Ortsgemeinde Heckenbach auf Änderung des Flächennutzungsplans (erledigt)04.12.2025
  2. Einleitung des Änderungsverfahrens durch den Verbandsgemeinderat (erledigt)22.01.2026
  3. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (erledigt)03.06.2026 bis einschließlich 10.07.2026
  4. Der Verbandsgemeinderat soll über die Annahme des aktualisierten Entwurfs zur Offenlage entscheiden.als NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB, Verwaltung und Planungsbüro WeSt, Stadtplaner aus Polch sollen das Offenlageverfahren durchführen.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Ortsgemeinde Heckenbach beantragte am 04.12.2025 die Änderung des Flächennutzungsplans. Der Verbandsgemeinderat leitete das Verfahren am 22.01.2026 ein.

Die Planung soll dem örtlichen Wohnraumbedarf und einer geordneten Ortsentwicklung in Cassel dienen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 03.06.2026 bis einschließlich 10.07.2026 statt, dabei wurden keine Stellungnahmen vorgetragen.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Ausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, die auf Grundlage der Einzelbeschlüsse zu aktualisierende Änderungsplanung Nr. 05.02 zur Durchführung der Offenlage anzunehmen.

Noch offen

  • Der Verbandsgemeinderat muss über die Annahme des aktualisierten Entwurfs zur Offenlage entscheiden.
  • Die landesplanerische Stellungnahme lag bei der Auswertung noch nicht vor, eine abschließende Bewertung war nicht möglich.
  • Die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde lag noch nicht vor, weshalb keine Abwägung erfolgen konnte.
  • Entwässerungsplanung und Kapazitätserweiterung der Kläranlage sind im weiteren Verfahren, insbesondere auf Ebene der Bebauungsplanung, mit dem Abwasserwerk abzustimmen.

Ort der Leistung

Altenahr, Rheinland-Pfalz

Markiert ist Altenahr, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Das Dokument nennt keine Kosten.

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