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Baugrundstücke „An der Schwerz“ in Oberzissen

Oberhalb des Friedhofs und der Lindenstraße sind 26 kommunale Baugrundstücke entstanden. Der Gemeinderat soll Verkaufspreis, Kaufvertragsinhalte und Abrechnungsvariante festlegen, ein Beschlussergebnis ist nicht belegt. Die Vermarktung soll anschließend zeitnah beginnen.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Verkauf kommunaler Baugrundstücke
Zum Verkauf stehen 26 kommunale Baugrundstücke im Baugebiet „An der Schwerz“. Zunächst können interessierte ehemalige Eigentümer ein Grundstück erwerben, die übrigen Grundstücke sollen am freien Markt veräußert werden.
Vermarktungsmethode und Bewerberauswahl
Vorgeschlagen ist ein notarielles Losverfahren mit sachlichen Kriterien zur Eingrenzung des Bewerberkreises. Antragsteller sollen voll geschäftsfähige natürliche Personen sein, juristische Personen sind ausgeschlossen. Auch gemeinschaftlich darf je Antragsteller nur ein Antrag gestellt und höchstens ein Bauplatz erworben werden.
Kaufverträge und Bebauungsverpflichtung
Kaufverträge sollen eine Bebauungsverpflichtung enthalten, bei Nichterfüllung oder Weiterveräußerung vor Erfüllung kann die Gemeinde ein Rückabwicklungsrecht vorbehalten. Für Alteigentümer ist eine Bebauung mit bezugsfertigem Wohnhaus innerhalb von 10 Jahren vorgesehen.
Erschließung und Abrechnung
Zusätzlich zum Grundstückspreis fallen Erschließungskosten nach BauGB und KAG für Straße, Frischwasserversorgung und Kanal an. Vorgeschlagen sind Ablöseverträge vor Entstehung der Beitragspflicht, alternativ können Erschließungskosten nach Schlussrechnung durch Beitragsbescheide abgerechnet werden.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Bebauungsplan „An der Schwerz“ erlangt Rechtskraft (erledigt)24.08.2022
  2. Gemeinderat soll über Verkaufsbedingungen und Vermarktungsmethode beschließen (erledigt)21.10.2026
  3. Beschluss über Vermarktungsmethode und Verkaufsbedingungen, anschließend soll die Vermarktung zeitnah beginnen.als NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Vorgeschlagen ist ein notarielles Losverfahren mit sachlichen Kriterien. Ehemalige Eigentümer können zunächst aufgrund ihres Vorkaufsrechts erwerben, die übrigen Grundstücke sollen am freien Markt verkauft werden. Für Erschließungsbeiträge werden Ablöseverträge behandelt, alternativ ist die Abrechnung nach Schlussrechnung durch Beitragsbescheide möglich.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Ortsgemeinde erwarb 2018 Grundstücke oberhalb des Friedhofs und der Lindenstraße und wies dort Bauland aus. Der Bebauungsplan „An der Schwerz“ ist seit dem 24.08.2022 rechtskräftig, entstanden sind 26 kommunale Baugrundstücke.

Die Gemeinde will Vorfinanzierungen zügig refinanzieren und die Vermarktung zeitnah beginnen. Ehemalige Eigentümer haben ein Vorkaufsrecht, zunächst können interessierte Alteigentümer ein Grundstück erwerben, die übrigen Grundstücke sollen anschließend am freien Markt verkauft werden.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Vorgeschlagen ist, die Wohnbaugrundstücke nach Festlegung der Konditionen zu verkaufen und die Erschließungsbeiträge durch Ablöseverträge vor Entstehung der Beitragspflicht abzulösen. Als Vermarktungsmethode ist in der Beschlussvorlage zu TOP 2 ein notarielles Losverfahren mit sachlichen Kriterien vorgeschlagen.

Noch offen

  • Der Gemeinderat soll über die Verkaufsbedingungen und die Vermarktungsmethode entscheiden, ein Ergebnis ist in den Dokumenten nicht belegt.
  • Der Verkaufspreis für Grund und Boden pro Quadratmeter ist im Beschlussvorschlag unausgefüllt.
  • Die Dauer der Bebauungsverpflichtung für Käufer ist noch festzulegen, für Alteigentümer ist eine Frist von 10 Jahren genannt.
  • Der Ablösebetrag hängt davon ab, ob Privateigentümer ebenfalls Ablöseverträge abschließen, der Beschlussvorschlag nennt je nach Umstand 57,00 €/m² oder 58,00 €/m².
  • Falls statt des Losverfahrens eine Vergabe nach Kriterien gewählt wird, müssen Kriterien festgelegt und mit einer Rechtsanwaltskanzlei ausgearbeitet werden.

Ort der Leistung

Oberzissen, Rheinland-Pfalz

Markiert ist Oberzissen, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Finanzierung
Die Ortsgemeinde leistet erhebliche Vorfinanzierungen für das Baugebiet. Haushaltsmittel für die notarielle Losentscheidung und gegebenenfalls Rechtsberatung stehen zur Verfügung.

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