Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Verkauf kommunaler Baugrundstücke
- Zum Verkauf stehen 26 kommunale Baugrundstücke im Baugebiet „An der Schwerz“. Zunächst können interessierte ehemalige Eigentümer ein Grundstück erwerben, die übrigen Grundstücke sollen am freien Markt veräußert werden.
- Vermarktungsmethode und Bewerberauswahl
- Vorgeschlagen ist ein notarielles Losverfahren mit sachlichen Kriterien zur Eingrenzung des Bewerberkreises. Antragsteller sollen voll geschäftsfähige natürliche Personen sein, juristische Personen sind ausgeschlossen. Auch gemeinschaftlich darf je Antragsteller nur ein Antrag gestellt und höchstens ein Bauplatz erworben werden.
- Kaufverträge und Bebauungsverpflichtung
- Kaufverträge sollen eine Bebauungsverpflichtung enthalten, bei Nichterfüllung oder Weiterveräußerung vor Erfüllung kann die Gemeinde ein Rückabwicklungsrecht vorbehalten. Für Alteigentümer ist eine Bebauung mit bezugsfertigem Wohnhaus innerhalb von 10 Jahren vorgesehen.
- Erschließung und Abrechnung
- Zusätzlich zum Grundstückspreis fallen Erschließungskosten nach BauGB und KAG für Straße, Frischwasserversorgung und Kanal an. Vorgeschlagen sind Ablöseverträge vor Entstehung der Beitragspflicht, alternativ können Erschließungskosten nach Schlussrechnung durch Beitragsbescheide abgerechnet werden.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Bebauungsplan „An der Schwerz“ erlangt Rechtskraft (erledigt)24.08.2022
- Gemeinderat soll über Verkaufsbedingungen und Vermarktungsmethode beschließen (erledigt)21.10.2026
- Beschluss über Vermarktungsmethode und Verkaufsbedingungen, anschließend soll die Vermarktung zeitnah beginnen.als NächstesDanach
Vergabeverfahren
Vorgeschlagen ist ein notarielles Losverfahren mit sachlichen Kriterien. Ehemalige Eigentümer können zunächst aufgrund ihres Vorkaufsrechts erwerben, die übrigen Grundstücke sollen am freien Markt verkauft werden. Für Erschließungsbeiträge werden Ablöseverträge behandelt, alternativ ist die Abrechnung nach Schlussrechnung durch Beitragsbescheide möglich.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Ortsgemeinde erwarb 2018 Grundstücke oberhalb des Friedhofs und der Lindenstraße und wies dort Bauland aus. Der Bebauungsplan „An der Schwerz“ ist seit dem 24.08.2022 rechtskräftig, entstanden sind 26 kommunale Baugrundstücke.
Die Gemeinde will Vorfinanzierungen zügig refinanzieren und die Vermarktung zeitnah beginnen. Ehemalige Eigentümer haben ein Vorkaufsrecht, zunächst können interessierte Alteigentümer ein Grundstück erwerben, die übrigen Grundstücke sollen anschließend am freien Markt verkauft werden.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Vorgeschlagen ist, die Wohnbaugrundstücke nach Festlegung der Konditionen zu verkaufen und die Erschließungsbeiträge durch Ablöseverträge vor Entstehung der Beitragspflicht abzulösen. Als Vermarktungsmethode ist in der Beschlussvorlage zu TOP 2 ein notarielles Losverfahren mit sachlichen Kriterien vorgeschlagen.
Noch offen
- Der Gemeinderat soll über die Verkaufsbedingungen und die Vermarktungsmethode entscheiden, ein Ergebnis ist in den Dokumenten nicht belegt.
- Der Verkaufspreis für Grund und Boden pro Quadratmeter ist im Beschlussvorschlag unausgefüllt.
- Die Dauer der Bebauungsverpflichtung für Käufer ist noch festzulegen, für Alteigentümer ist eine Frist von 10 Jahren genannt.
- Der Ablösebetrag hängt davon ab, ob Privateigentümer ebenfalls Ablöseverträge abschließen, der Beschlussvorschlag nennt je nach Umstand 57,00 €/m² oder 58,00 €/m².
- Falls statt des Losverfahrens eine Vergabe nach Kriterien gewählt wird, müssen Kriterien festgelegt und mit einer Rechtsanwaltskanzlei ausgearbeitet werden.
Ort der Leistung
Oberzissen, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Oberzissen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Die Ortsgemeinde leistet erhebliche Vorfinanzierungen für das Baugebiet. Haushaltsmittel für die notarielle Losentscheidung und gegebenenfalls Rechtsberatung stehen zur Verfügung.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.