Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschluss
- Instandsetzung des Kleinspielfeldes
- Das barrierefreie Kleinspielfeld mit Kunstrasenbelag in der Bröhl soll kurzfristig instand gesetzt werden. Die Alternativen der Instandsetzung und die ermittelten Kosten sollten in der Sitzung näher erläutert werden.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschluss
- Zuschuss zur kurzfristigen Sanierung beschlossen (erledigt)21.10.2026
- Kein weiterer Schritt genanntals NächstesDanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Das barrierefreie Kleinspielfeld mit Kunstrasenbelag wurde 2016 in der Bröhl errichtet. Es wird ganzjährig von Kindern und Jugendlichen genutzt und dient Vereinsmannschaften als Trainings- und Ausweichmöglichkeit.
Nach kleineren, vom Verein übernommenen Sanierungen steht eine größere Instandsetzung an. Der Verein bat die Ortsgemeinde um finanzielle Unterstützung.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Ortsgemeinde beteiligt sich mit 50 %, höchstens jedoch 3.000,00 €, an der kurzfristigen Sanierung des Kleinspielfeldes. Ergebnis: Einstimmig beschlossen.
Noch offen
- Die Alternativen der Instandsetzung und die ermittelten Kosten sollten in der Sitzung näher erläutert werden.
Ort der Leistung
Oberzissen, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Oberzissen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschluss
- Förderung
- Zuschuss der Ortsgemeinde: 50 %, höchstens 3.000,00 €
- Finanzierung
- Die Ortsgemeinde beteiligt sich mit 50 %, höchstens jedoch 3.000,00 €, an den Kosten der kurzfristigen Sanierung.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.