Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschluss
- Verkauf kommunaler Wohnbaugrundstücke
- Der Kaufpreis für Grund und Boden beträgt 156,00 €/m². Beiträge nach BauGB und KAG sind zusätzlich zu entrichten. Käufer tragen Notar-, Grundbuchamts- und Grunderwerbsteuerkosten und müssen innerhalb von 8 Jahren ein bezugsfertiges Wohnhaus errichten. Zur Sicherung der Ansprüche wird eine Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen.
- Ablösung der Erschließungsbeiträge
- Für die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlage wird je nach Umstand ein einmaliger Ablösebetrag von 57,00 €/m² oder 58,00 €/m² festgesetzt. Erwerber kommunaler Baugrundstücke müssen mit der Ortsgemeinde einen Ablösevertrag abschließen, der Anlage des notariellen Kaufvertrags wird.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschluss
- Kein weiterer Schritt genanntals NächstesDanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Im Bebauungsplangebiet „An der Schwerz“ ist die Erschließungsanlage erstmalig herzustellen. Die Gemeinde hat Bedingungen für den Verkauf der Wohnbaugrundstücke und die Abrechnung der Erschließungsbeiträge festgelegt.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeinderat beschloss den Verkaufspreis von 156,00 €/m², die Bebauungsverpflichtung innerhalb von 8 Jahren, den Ablösebetrag von 57,00 €/m² oder 58,00 €/m² und, den Gemeindeanteil von 10% an den Erschließungskosten nicht auf den Kaufpreis umzulegen. Ergebnis: Beschlossen; Abstimmungsergebnisse: 10 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen zum Gemeindeanteil; 10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung zum Verkaufspreis; 8 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen zur Bebauungsverpflichtung; 11 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme zur Abrechnungsvariante..
Ort der Leistung
Oberzissen, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Oberzissen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschluss
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.