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Zur EntscheidungVerbandsgemeinde Altenahr · Planung & Beratung · Sitzung am

Flächennutzungsplan Sportanlage Sahrbachtal Altenahr

Die Flächennutzungsplanänderung Nr. 02.04 betrifft die geplante Sportanlage im Sahrbachtal, etwa 1 km nordöstlich von Kreuzberg. Der Ausschuss empfiehlt, den überarbeiteten Entwurf offenzulegen, ein Beschluss des Verbandsgemeinderats ist nicht belegt.

Nächster Schritt

Entscheidung des Verbandsgemeinderats über die Offenlage, anschließend Offenlage des überarbeiteten Entwurfs.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Änderung des Flächennutzungsplans
Die Änderungsplanung Nr. 02.04 betrifft die geplante Sportanlage im Sahrbachtal der Ortsgemeinde Altenahr. Der überarbeitete Entwurf soll im Parallelverfahren mit dem entsprechenden Bebauungsplan offengelegt werden.
Verfahrensbegleitung
Die Verwaltung und das mit der Verfahrensbegleitung betraute Planungsbüro WeSt-Stadtplaner aus Polch sollen das Verfahren durchführen.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Antrag auf Flächennutzungsplanänderung (erledigt)28.07.2025
  2. Einleitung des Änderungsverfahrens beschlossen (erledigt)22.01.2026
  3. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (erledigt)22.07.2026 bis einschließlich 25.08.2026
  4. Landesplanerische Stellungnahme lag noch nicht vorals NächstesOktober 2026
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Ortsgemeinderat beantragte die Flächennutzungsplanänderung am 28.07.2025. Der Verbandsgemeinderat beschloss am 22.01.2026, das Verfahren im Parallelverfahren zum Bebauungsplan einzuleiten.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 22.07.2026 bis einschließlich 25.08.2026 statt, dabei gingen keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit ein.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Ausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, die aktualisierte Änderungsplanung Nr. 02.04 anzunehmen und den überarbeiteten Entwurf im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan offenzulegen.

Noch offen

  • Die landesplanerische Stellungnahme lag im Oktober 2026 noch nicht vor.
  • Eine Vorhabenplanung zur Klärung des Flächenbedarfs der Sportanlage und einer möglichen Inanspruchnahme von Waldflächen wird empfohlen.
  • Der Verbandsgemeinderat muss über die empfohlene Offenlage entscheiden.

Ort der Leistung

Altenahr, Rheinland-Pfalz

Markiert ist Altenahr, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Das Dokument nennt keine Kosten.

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