Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Brunnen und Wasserlauf
- Der bisher zur Straße gerichtete Brunnen wird um 90 Grad gedreht, dazu entsteht ein Wasserlauf.
- Aufenthalt
- Vorgesehen sind eine Sitzbank und ein Tisch, beschattet durch ein Sonnensegel oder einen Walnussbaum.
- Bepflanzung
- Rosen zur Abgrenzung von Straße und Nachbargrundstück sowie eine Wildblumenwiese.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Ortsbeirat Wehlen empfiehlt die Förderantragstellung (erledigt)09.09.2026
- Antragsstichtag, Förderantrag fristwahrend gestellt (erledigt)15.09.2026
- Stadtrat berät über die Zustimmung zum Förderantrag (erledigt)22.10.2026
- Zustimmung des Stadtrats zum Förderantrag, Sitzung am 22.10.2026als NächstesDanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Ortsbeirat Wehlen hat am 09.09.2026 eine Beschlussempfehlung zur Förderantragstellung ausgesprochen. Die Grünfläche an der Borngrabenstraße soll zur Erholung für Senioren hergerichtet werden.
Der Förderantrag ist zum Antragsstichtag am 15.09.2026 fristwahrend gestellt. Der Stadtrat muss noch über die Zustimmung entscheiden.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Stadtrat stimmt der Förderantragstellung für die Platzgestaltung in der Borngrabenstraße in Wehlen zu.
Noch offen
- Ob der Stadtrat am 22.10.2026 zugestimmt hat, nennt das Dokument nicht.
- Kosten und Bauzeit nennt das Dokument nicht.
Ort der Leistung
Bernkastel-Kues, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Bernkastel-Kues, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Die Maßnahme kann über die Dorferneuerung gefördert werden, der Fördersatz liegt regelmäßig bei bis zu 60 %. Einen Kostenbetrag nennt die Vorlage nicht.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.