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BeschlossenStadt Herrenberg · Planung & Beratung · Sitzung am

Ortsmitte Oberjesingen in Herrenberg, Verfahrensbegleitung

Für die neue Ortsmitte in Oberjesingen am ehemaligen Farrenstall soll ein externes Fachbüro das Bieterverfahren zur Investorensuche begleiten. Die Verwaltung darf die Leistung beschränkt ausschreiben und den wirtschaftlichsten Bieter mit voraussichtlich 40.000 € brutto beauftragen. Der Gemeinderat hat das laut Niederschrift vom 05.10.2026 beschlossen.

Kostenschätzung

40.000 €

Nächster Schritt

Beschränkte Ausschreibung der Verfahrensbegleitung, laut Niederschrift vom 05.10.2026 in Vorbereitung

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Verfahrensbegleitung
Erstellung eines Konzepts, Erstellung und Abstimmung der Verfahrensunterlagen und Bekanntmachung, fachliche und organisatorische Begleitung des Verfahrens sowie Bewertung der Angebote. Die Aufgabe geht laut Vorlage über eine reine Betreuung hinaus und beginnt mit einem gemeinsamen Zielbild.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Ortschaftsrat Oberjesingen berät die Drucksache vor (erledigt)14.09.2026
  2. Gemeinderat sollte die Drucksache beschließen. Laut Niederschrift des Ortschaftsrats vom 05.10.2026 wurde sie beschlossen. (erledigt)29.09.2026
  3. Beschränkte Ausschreibung und Vergabe der Verfahrensbegleitung an den wirtschaftlichsten Bieter, die Ausschreibung wird vorbereitetals Nächstesdanach
  4. Fachliche Grundlagen, Anforderungen und Nutzungsbedarfe werden erarbeitetbis Ende 2026
  5. Öffentlichkeitsbeteiligung zur Freiraumgestaltung, danach Beschluss zur Ausschreibung des BieterverfahrensAnfang 2027
  6. Öffentliche Ausschreibung des Bieterverfahrens für den Investorbis Mitte 2027
  7. Beschluss über die Vergabe an den bestplatzierten Investor2. Halbjahr 2027
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Für die Verfahrensbegleitung wird eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt, der Zuschlag geht an den wirtschaftlichsten Bieter. Das Bieterverfahren für den Investor ist freiwillig und nicht formalisiert.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Stadt Herrenberg will die neue Ortsmitte in Oberjesingen am Gelände des ehemaligen Farrenstalls entwickeln. Der Gemeinderat hat dafür am 08.04.2025 einen Grundsatzbeschluss gefasst. Vorgesehen sind Räume für die evangelische Kirchengemeinde, Vereine und das Bezirksamt.

Die Entwicklung soll durch einen externen Investor erfolgen, ausgewählt in einem freiwilligen Bieterverfahren. Das Verfahren orientiert sich an einer klassischen Konzeptvergabe. Die städtischen Grundstücke sollen dabei veräußert werden.

Wegen der Größe und Komplexität hält die Verwaltung ein externes Fachbüro für erforderlich. Das Büro soll bei Konzept, Verfahrensunterlagen, Bekanntmachung und Bewertung der Angebote unterstützen.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Gemeinderat hat laut Niederschrift des Ortschaftsrats vom 05.10.2026 das Bieterverfahren und die Ermächtigung zur Beauftragung eines externen Fachbüros beschlossen. Vorgeschlagen war die Vergabe der Verfahrensbegleitung an den wirtschaftlichsten Bieter. Ergebnis: beschlossen, Stimmenverhältnis nicht genannt.

Noch offen

  • Die Entscheidung über die Anmietung oder den Rückerwerb der Räume für das Bezirksamt steht noch aus.
  • Die Nutzungsbedarfe der Vereine, der Kirchengemeinde und des Bezirksamts sollen bis Ende 2026 konkretisiert werden.

Ort der Leistung

Herrenberg, Baden-Württemberg

Markiert ist Herrenberg, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Verfahrensbegleitung durch ein externes Fachbürobrutto, voraussichtlich40.000 €
Finanzierung
Im Haushalt 2026 sind 30.000 € in den Planungskosten des Amts für Stadtentwicklung eingeplant. Die Kosten für 2027 sollen in den Haushalt 2027 eingestellt werden.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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