Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Mitteilung
- Änderung des Bebauungsplans
- Für eine Fläche von ca. 6.000 m² ist eine Änderung des Bebauungsplans grundsätzlich möglich.
- Prüfung von Wohnformen
- Untersucht werden sollen Flächen für eine Tiny-House-Siedlung oder für Wohnhäuser in modularer Bauweise sowie deren baurechtliche, infrastrukturelle und wirtschaftliche Voraussetzungen und die Nachfrage. Zu bewerten sind auch eine Begrenzung auf maximal 80 m² Wohnfläche und maximal 200 m² Grundstücksgröße.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Mitteilung
- Sitzung des Gremiums Gremium (erledigt)20.10.2026
- Mitteilung zur grundsätzlichen Möglichkeit einer Bebauungsplanänderung für ca. 6.000 m² (erledigt)2026-10-20
- Kein weiterer Schritt genanntals NächstesDanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Gemeindevertretung beauftragte den Gemeindevorstand, zu prüfen, ob in einem geplanten oder zukünftigen Baugebiet Flächen für eine Tiny-House-Siedlung oder Wohnhäuser in modularer Bauweise vorgesehen werden können. Der Prüfauftrag wurde einstimmig angenommen.
Zu prüfen sind baurechtliche, infrastrukturelle und wirtschaftliche Voraussetzungen sowie die Nachfrage. Außerdem soll bewertet werden, ob maximal 80 m² Wohnfläche und maximal 200 m² Grundstücksgröße sinnvoll und umsetzbar sind.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Eignung eines geplanten oder zukünftigen Baugebiets für Tiny Houses oder modulare Wohnformen zu prüfen. Ergebnis: Einstimmig angenommen: 22 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen.
Noch offen
- Ergebnis der Prüfung zu Flächeneignung, Voraussetzungen und Nachfrage
- Bewertung der möglichen Obergrenzen von maximal 80 m² Wohnfläche und maximal 200 m² Grundstücksgröße
- Ob die Bebauungsplanänderung beschlossen und beauftragt wird
Ort der Leistung
Hammersbach, Hessen
Markiert ist Hammersbach, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Mitteilung
| Änderung des Bebauungsplansetwa | 10.000 € |
|---|
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.