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BeschlossenGemeinde Hammersbach · Planung & Beratung, Bau & Handwerk · Sitzung am

Bestattungswald Hammersbach

Der Bebauungsplan soll einen kommunalen Bestattungswald für Urnenbeisetzungen mit Andachtsplatz, Zuwegung und Parkflächen ermöglichen. Die Aufstellung wurde beschlossen, die frühzeitige Beteiligung und weitere Planung stehen an.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Niederschrift

Bebauungsplan und Bestattungswald
Vorgesehen ist ein kommunaler RuheForst ausschließlich für Urnenbeisetzungen. Der Geltungsbereich umfasst teilweise Flurstück 4/26, Flur 23, Gemarkung Marköbel, auf ca. 10 ha und die Waldabteilungen 9 bis 2 teilweise, 1 bis 1 teilweise sowie 1 bis 2. Vorgesehen sind notwendige Nebenanlagen wie Andachtsplatz, Zuwegung und Parkflächen.
Planungsverfahren
Das Bebauungsplanverfahren erfolgt im Regelverfahren mit Umweltprüfung und Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Niederschrift

  1. Sitzung des Gremiums Gemeindevertretung (erledigt)20.10.2026
  2. Aufstellungsbeschluss gefasst (erledigt)01.09.2026
  3. Aufstellungsbeschluss bekannt machen und frühzeitige Beteiligung vorbereiten, Zeitpunkt nicht genanntals NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Bebauungsplan im Regelverfahren mit Umweltprüfung und Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Absicherung und geordnete städtebauliche Entwicklung einer Waldfläche als kommunaler Bestattungswald (RuheForst) ermöglichen. Die Gemeindevertretung beschloss am 01.09.2026 die Aufstellung des Bebauungsplans.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Bestattungswald Hammersbach“, die Verwaltung soll den Beschluss bekannt machen und die frühzeitige Beteiligung vorbereiten. Ergebnis: Beschlossen mit 12 Ja- und 10 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen.

Noch offen

  • Die endgültige Planabgrenzung ergibt sich im weiteren Verfahren, die Verwaltung wurde ermächtigt, darüber zu entscheiden.
  • Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist vorzubereiten.

Ort der Leistung

Hammersbach, Hessen

Markiert ist Hammersbach, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Niederschrift

Das Dokument nennt keine Kosten.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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