Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Niederschrift
- Bebauungsplan und Bestattungswald
- Vorgesehen ist ein kommunaler RuheForst ausschließlich für Urnenbeisetzungen. Der Geltungsbereich umfasst teilweise Flurstück 4/26, Flur 23, Gemarkung Marköbel, auf ca. 10 ha und die Waldabteilungen 9 bis 2 teilweise, 1 bis 1 teilweise sowie 1 bis 2. Vorgesehen sind notwendige Nebenanlagen wie Andachtsplatz, Zuwegung und Parkflächen.
- Planungsverfahren
- Das Bebauungsplanverfahren erfolgt im Regelverfahren mit Umweltprüfung und Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Niederschrift
- Sitzung des Gremiums Gemeindevertretung (erledigt)20.10.2026
- Aufstellungsbeschluss gefasst (erledigt)01.09.2026
- Aufstellungsbeschluss bekannt machen und frühzeitige Beteiligung vorbereiten, Zeitpunkt nicht genanntals NächstesDanach
Vergabeverfahren
Bebauungsplan im Regelverfahren mit Umweltprüfung und Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Absicherung und geordnete städtebauliche Entwicklung einer Waldfläche als kommunaler Bestattungswald (RuheForst) ermöglichen. Die Gemeindevertretung beschloss am 01.09.2026 die Aufstellung des Bebauungsplans.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Bestattungswald Hammersbach“, die Verwaltung soll den Beschluss bekannt machen und die frühzeitige Beteiligung vorbereiten. Ergebnis: Beschlossen mit 12 Ja- und 10 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen.
Noch offen
- Die endgültige Planabgrenzung ergibt sich im weiteren Verfahren, die Verwaltung wurde ermächtigt, darüber zu entscheiden.
- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist vorzubereiten.
Ort der Leistung
Hammersbach, Hessen
Markiert ist Hammersbach, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Niederschrift
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.