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Im GesprächGemeinde Hammersbach · Bau & Garten, Planung & Beratung, Energie & Umwelt · Sitzung am

Naturwaldflächen in Hammersbach

Die Gemeinde hat 2021 beschlossen, 10 % ihres Gemeindewaldes als Naturwald auszuweisen, 2024 wurden dafür 54,04 ha ausgewählt. Ein Änderungsantrag zum Forstwirtschaftsplan 2027 sieht Bewirtschaftungsbeschränkungen und weitere Prüfungen vor. Ein Abstimmungsergebnis ist nicht dokumentiert.

Nächster Schritt

Beratung und Beschlussfassung zum Änderungsantrag am 20.10.2026, Flächenkulisse bis 30.06.2027

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Antrag

Bewirtschaftungsbeschränkungen auf Naturwaldflächen
Auf den Flächen der IBU-Übersicht sowie auf der im Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Bestattungswald Hammersbach“ bezeichneten Fläche sollen bis zu einer flächenbezogenen Entscheidung, längstens bis 31.12.2027, keine forstlichen Bewirtschaftungsmaßnahmen stattfinden. Das Verbot umfasst Holzeinschlag, Schadholzentnahme, Pflegenutzung und Gassenaufhieb, notwendige Verkehrssicherung und zwingend vorgeschriebene oder behördlich angeordnete Maßnahmen sind auf das erforderliche Maß zu begrenzen und zu dokumentieren.
Naturwald-Flächenkulisse
Bis zum 30.06.2027 soll unter Einbeziehung von HessenForst und der Unteren Naturschutzbehörde eine Flächenkulisse zur Vorberatung vorgelegt werden, mit der mindestens 10 % des Gemeindewaldes als Naturwald ausgewiesen werden können. Möglichkeiten einer langfristigen Erweiterung auf bis zu 15 % sollen dargestellt werden.
Prüfung von Förderung und Ökopunkten
Die Teilnahme am Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ (KLAWAM) sowie Anerkennung und Verwertung von Ökopunkten sollen unter Beachtung der Voraussetzungen und Kombinationsmöglichkeiten geprüft und finanziell dargestellt werden.
Ausführungsplanung und Information
Der Gemeindevorstand soll gemeinsam mit HessenForst die Einhaltung der Maßgaben in der Ausführungsplanung sicherstellen. Das Büro IBU soll zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten über Sachstand, erforderliche Schritte und Zeitplan berichten, vor Einschlagsbeginn soll dem Ausschuss eine Karte der Hiebsflächen 2027 im Verhältnis zu den betroffenen Flächen vorgelegt werden.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Antrag

  1. Beratung und Beschlussfassung über den Änderungsantrag (erledigt)20.10.2026
  2. Flächenkulisse zur Vorberatung vorlegenals Nächstes30.06.2027
  3. Bewirtschaftungsbeschränkungen längstens bis zu diesem Datum31.12.2027
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Gemeindevertretung beschloss am 29.06.2021, 10 % des Gemeindewaldes als Naturwald auszuweisen. Am 17.09.2024 wurden dafür 54,04 ha ausgewählt und Baumfällungen auf diesen Flächen außer zur Verkehrssicherung untersagt.

Die IBU-Übersicht vom 20.05.2025 unterscheidet 6,0 ha gesicherte Flächen, 25,7 ha mit weiterem fachlichem Konzeptbedarf und 22,34 ha, die altersbedingt für die Anerkennung von Ökopunkten ausscheiden. Der Änderungsantrag sieht Beschränkungen im Forstwirtschaftsplan 2027 und weitere Arbeiten zur Naturwaldausweisung vor.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Beantragt wird, den Forstwirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2027 mit Bewirtschaftungsbeschränkungen und weiteren Maßgaben umzusetzen. Außerdem soll eine Flächenkulisse für mindestens 10 % Naturwald erarbeitet und eine mögliche Erweiterung auf bis zu 15 % dargestellt werden.

Noch offen

  • Abstimmungsergebnis zum Änderungsantrag ist nicht dokumentiert.
  • Teilnahme am Förderprogramm KLAWAM sowie Anerkennung und Verwertung von Ökopunkten sind noch auf Voraussetzungen, Kombinationsmöglichkeiten und finanzielle Aspekte zu prüfen.
  • Eine Beschlussvorlage zur Entscheidung über die Naturwaldflächen soll der Gemeindevertretung nach der Vorberatung vorgelegt werden.
  • Die finanziellen Auswirkungen sind zu beziffern und bei der weiteren Forstwirtschafts- und Haushaltsplanung zu berücksichtigen.

Ort der Leistung

Hammersbach, Hessen

Markiert ist Hammersbach, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Antrag

Förderung
Teilnahme am Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ (KLAWAM) soll geprüft werden

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