Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Antrag
- Prüfung von Hitzeschutz in kommunalen Kindertagesstätten
- Möglichkeiten zur Verbesserung des Hitzeschutzes prüfen, bei geeigneten und förderfähigen Maßnahmen Förderanträge stellen. Das Landesprogramm sieht mobile und teilstationäre Klimaanlagen vor.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Antrag
- Antrag in der Gemeindevertretung, zunächst Überweisung zur Ausschussberatung beantragt (erledigt)20.10.2026
- Gegebenenfalls Förderanträge stellen und kommunalen Eigenanteil in Haushaltsentwürfen einplanenals Nächsteswährend der dreijährigen Laufzeit des Förderprogramms
Vergabeverfahren
Förderanträge sollen bei geeigneten und förderfähigen Umsetzungsmöglichkeiten gestellt werden, Vergabeverfahren nicht genannt
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Das Land Hessen hat Anfang September 2026 das dreijährige Förderprogramm „Hitzehilfe für Hessen“ angekündigt. Hitzeperioden belasten kleine Kinder und Beschäftigte in Kindertagesstätten.
Der Antrag sieht zunächst eine Überweisung zur Beratung an den Ausschuss für Jugend, Sport, Kultur und Soziales vor. Der Gemeindevorstand soll in jeder Ausschusssitzung über den Sachstand berichten.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeindevorstand soll Möglichkeiten zur Verbesserung des Hitzeschutzes in kommunalen Kindertagesstätten prüfen, gegebenenfalls Förderanträge stellen und den kommunalen Eigenanteil in den Haushaltsentwürfen einplanen.
Noch offen
- Förderbedingungen müssen noch veröffentlicht werden.
- Umsetzungsmöglichkeiten und Förderfähigkeit sind zu prüfen, Förderanträge und kommunaler Eigenanteil sind noch nicht festgelegt.
- Der Gemeindevorstand soll in jeder Sitzung des Ausschusses über den Sachstand berichten.
Ort der Leistung
Hammersbach, Hessen
Markiert ist Hammersbach, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Antrag
- Förderung
- Landesprogramm „Hitzehilfe für Hessen“: rund zehn Millionen Euro insgesamt für mobile und teilstationäre Klimaanlagen in Kitas und Pflegeeinrichtungen, bis zu 5.000 Euro Förderung pro Standort vorgesehen
- Finanzierung
- Bei geeigneten und förderfähigen Maßnahmen sollen Förderanträge gestellt und die erforderlichen Mittel für den kommunalen Eigenanteil während der dreijährigen Programmlaufzeit in den Haushaltsentwürfen eingeplant werden. Landesprogramm: rund zehn Millionen Euro insgesamt, bis zu 5.000 Euro Förderung pro Standort vorgesehen.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.