Worum es geht
Der Landshuter Allee-Tunnel stammt aus dem Jahr 1979 und ist geschlossen 363 m lang. Seine Sicherheitsausstattung entspricht weder den aktuellen Richtlinien noch den Vorgaben von Branddirektion und Straßenverkehrsbehörde. Vertiefte Untersuchungen ergaben außerdem Instandsetzungsbedarf, vor allem beim Brandschutz.
Am 04.02.2026 beauftragte die Vollversammlung das Baureferat, die Planung bis zur Projektgenehmigung abzurufen. Entwurfsplanung und Teile der Ausführungsplanung sind abgeschlossen. Lärmschutzwände auf den Rampenwänden wird es nicht geben, die Lärmschutzwand entlang der Borstei wird nicht weiter geplant.
Was ausgeschrieben werden soll
- Baulicher Brandschutz und Instandsetzung
- Montage von Brandschutzplatten in beiden Röhren, Betoninstandsetzung, neue Wandverkleidung in Tunnel und Rampen.
- Schadstoffsanierung
- Rückbau der vorhandenen Tunnelausstattung, Sanierung von Asbest-Fugen und KMF-Dämmstoffen der Wandverkleidung.
- Tunnelausstattung
- Betriebstechnische und verkehrstechnische Ausstattung nach den Richtlinien RE-ING, Feuerlöscheinrichtungen mit Trennstation, Wandhydranten und Handfeuerlöschern.
- Betriebsgebäude
- Abbruch der Trafostation und Erweiterungsbau des Betriebsgebäudes mit integrierter Trafostation, Verbau mit Bohrpfählen. Während der Bauzeit ist eine provisorische Netztrafostation nötig.
- Vorwegmaßnahmen
- Baumfällungen zu Jahresbeginn 2027, ab Frühjahr 2027 Spartenquerungen, Rohrleitungsquerungen für Löschwasserhydranten und Spartenarbeiten zur Baufeldfreimachung. Kosten ca. 1,38 Mio. €.
Verfahren und Zeitplan
Die Vorlage nennt keine Verfahrensart. Die Ausführungsgenehmigung erteilt die Verwaltung intern, wenn die Kostenobergrenze hält. Dafür müssen ca. 60 % der Projektkosten durch Submissionen belegt sein.
- 15.09.2026Bauausschuss berät die Projektgenehmigungerledigt
- 30.09.2026Vollversammlung genehmigt Projekt und Vorwegmaßnahmenerledigt
- Winter 2026/2027Beauftragung einzelner Spartenarbeiten und der Baumfällungenals Nächstes
- bis Anfang 2027Einleitung der Vergabeverfahren für die Hauptbauleistungen
- frühestens März 2027Submissionsergebnisse
- Sommer 2027Abbruch der Trafostation, Erweiterungsbau, Brandschutz in der Weströhre
- Frühjahr 2030Wiederinbetriebnahme des gesamten Tunnels
Kosten und Finanzierung
| Projektkosten, zugleich Kostenobergrenzeca., einschließlich Risikoreserve | 60.000.000 € |
|---|---|
| Risikoreserveca. 15 % | 7.825.000 € |
| Vorwegmaßnahmenca. | 1.380.000 € |
| Zusätzliche Unterhalts- und Betriebskostenje Jahr, ca. | 365.100 € |
Finanzposition 6300.950.2390.3, Anmeldung zum Mehrjahresinvestitionsprogramm 2026 bis 2030. Die Mittel wurden mit dem Eckdatenbeschluss 2027 anerkannt. Die sicherheitstechnische Nachrüstung ist für die Landesförderung nach BayGVFG und BayFAG angemeldet. Instandsetzung und Erneuerung von Anlagenteilen sind nicht förderfähig.
Stand der Entscheidung
Das Projekt wird mit Projektkosten von 60 Mio. € genehmigt, ebenso die Vorwegmaßnahmen. Das Baureferat schließt die Vorbereitung der Ausführung ab und führt die Ausführungsgenehmigung verwaltungsintern herbei, sofern die Kostenobergrenze eingehalten wird. Ergebnis: einstimmig (Vollversammlung am 30.09.2026).
Noch offen
- Die Höhe der Landesförderung steht noch nicht fest.
- Die Kosten für die Ablöse der Dienstbarkeit auf dem Grundstück der Stadtwerke München sind nicht in den Projektkosten enthalten und noch nicht beziffert.
Aus dem Dokument
„Die notwendigen Vergabeverfahren müssen bis spätestens Anfang 2027 eingeleitet werden, um die abgestimmten Bautermine einhalten zu können. Mit den Submissionsergebnissen ist frühestens im März 2027 zu rechnen.“
„Zudem sind einzelne Spartenarbeiten und Baumfällungen bereits im Winter 2026 / 2027 zu beauftragen.“
Landshuter Allee-Tunnel, Sicherheitstechnische Nachrüstung und Instandsetzung im 9. Stadtbezirk Neuhausen - Nymphenburg, Projektgenehmigung, Genehmigung zur Durchführung von Vorwegmaßnahmen
Beschlussvorlage 26-32 / V 01121 · Bauausschuss · Sitzung am 15.09.2026
Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original. Laufende Verfahren stehen in der Ausschreibungssuche.