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Tennissportanlage am Hörstenweg in Melle

Die bestehende Anlage an der Viktoriastraße muss aufgegeben werden, geplant ist eine neue Tennissportanlage nördlich des Hörstenwegs gegenüber dem Sportpark in Gesmold. Der Bebauungsplan soll dafür Baurecht schaffen. Der Rat soll den Plan als Satzung beschließen, ein Satzungsbeschluss ist in den Unterlagen nicht belegt.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Tennissportanlage und Erschließung
Festgesetzt wird eine Fläche für Sportanlagen mit der Zweckbestimmung Tennissportanlagen. Das Plangebiet ist ca. 0,63 ha groß und liegt nördlich des Hörstenwegs am nordwestlichen Siedlungsrand von Gesmold, gegenüber dem Sportpark. Die verkehrliche Erschließung ist über den Hörstenweg vorgesehen.
Regenwasserentsorgung
Oberflächenabflüsse sollen in einem zentralen Regenrückhaltebecken zurückgehalten und auf den natürlichen Abfluss gedrosselt in den westlich angrenzenden Vorfluter geleitet werden.
Schmutzwasserentsorgung
Für die Schmutzwasserentsorgung ist die Errichtung einer Kleinkläranlage vorgesehen.
Trink- und Löschwasserversorgung
Zur Trinkwasserversorgung wird ein eigener Brunnen angestrebt, über den auch die Löschwasserversorgung sichergestellt werden könnte. Bei zu geringer Leistungsfähigkeit könnte zusätzlich eine Löschwasserzisterne erforderlich werden.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Aufstellungsbeschluss des Verwaltungsausschusses (erledigt)24.06.2025
  2. Entwurf zugestimmt und förmliche Beteiligung beschlossen (erledigt)17.03.2026
  3. Förmliche Beteiligung und öffentliche Auslegung (erledigt)20.03.2026 bis einschließlich 24.04.2026
  4. Satzungsbeschluss des Rates, ein Termin ist nicht genannt.als NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die bestehende Tennissportanlage an der Viktoriastraße muss aufgegeben werden. Die neue Anlage ist im Außenbereich nicht genehmigungsfähig, der Bebauungsplan soll Baurecht schaffen. Zuvor ist die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.

Der Verwaltungsausschuss beschloss am 24.06.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans und stimmte am 17.03.2026 dem Entwurf zu sowie der förmlichen Beteiligung. Die Beteiligung und öffentliche Auslegung fanden vom 20.03.2026 bis einschließlich 24.04.2026 statt. Ein Satzungsbeschluss des Rates ist nicht belegt.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Rat soll den Bebauungsplan als Satzung beschließen.

Noch offen

  • Der Satzungsbeschluss des Rates ist nicht belegt, das Beschlussdatum ist im Dokument offengelassen.
  • Das Baugrundstück liegt in einem Flurbereinigungsgebiet. Für Bauwerke ist die Zustimmung des Amtes für regionale Landesentwicklung erforderlich.
  • Für die geplante Tennisanlage ist eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich, deren Feststellungsbeschluss, Genehmigung und Bekanntmachung sind in den Unterlagen nicht belegt.

Ort der Leistung

Melle, Niedersachsen

Markiert ist Melle, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Das Dokument nennt keine Kosten.

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