Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Informationsvorlage
- Neubau Kindertagesstätte
- Neubau auf dem städtischen Grundstück Flurstück 196/1. Die Einrichtung soll sich an künftige Entwicklungen anpassen lassen. Wie sich der Bedarf auf Plätze für Kinder unter und über zwei Jahren verteilt, ist noch offen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Informationsvorlage
- Stadtrat beschließt den Neubau auf dem städtischen Grundstück (erledigt)08.01.2026
- Stadtrat berät und beschließt zu diesem Tagesordnungspunkt, das Ergebnis nennt das Dokument nicht (erledigt)10.09.2026
- Die Vorlage steht im Ausschuss zur Kenntnis auf der Tagesordnung (erledigt)13.10.2026
- Bedarfsermittlung und Raumprogramm, anschließend Kosten- und Finanzierungsplanungals Nächstesdanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Stadtrat hat am 08.01.2026 beschlossen, zur Deckung des Raum- und Flächenbedarfs für die Kinderbetreuung eine neue Kindertagesstätte auf dem städtischen Grundstück Flurstück 196/1 zu errichten. Zugleich sollte eine Übergangslösung mit gemieteten Räumen oder Containern kommen.
Für Container lagen Angebote vor, Räume im Gewerbegebiet Rengen waren bauplanungsrechtlich nicht zulässig. Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung hat auf die Übergangslösung verzichtet, wenn der Neubau zügig und verbindlich vorangetrieben wird.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Vorlage geht dem Ausschuss nur zur Kenntnis zu. Sie hält fest, dass die Übergangslösung entfällt, wenn der Neubau ohne weitere Verzögerung fortgeführt wird.
Noch offen
- Der Raum- und Flächenbedarf ist noch zu ermitteln.
- Eine Kostenschätzung für den Neubau liegt noch nicht vor.
Ort der Leistung
Daun, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Daun, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Informationsvorlage
- Finanzierung
- Der städtische Eigenanteil sinkt laut Vorlage voraussichtlich von bisher 60 % auf rund 39 %. Der Grund ist das Sondervermögen von Bund und Land.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.