Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Planungsleistungen
- Architekten oder Stadtplaner sollen die Planung und die dazugehörige Kostenaufstellung übernehmen. Diese Grundlage dient dem Förderantrag.
- Umsetzung Dorfgemeinschaftsplatz
- Welche Maßnahmen umgesetzt werden, soll der Ortsgemeinderat erst noch beraten. Der Haushalt sieht dafür Mittel vor.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Ortsgemeinderat soll über Maßnahmen und Kostenrahmen beraten und den Ortsbürgermeister ermächtigenals Nächstes28.10.2026
- Beauftragung des Planungsbüros, Kostenaufstellung für den Förderantragdanach
Vergabeverfahren
Der Ortsbürgermeister soll ermächtigt werden, ein Planungsbüro mit den Planungsleistungen zu beauftragen. Architekten und Stadtplaner sollen dafür angefragt werden. Eine Verfahrensart nennt die Vorlage nicht.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Dorfgemeinschaftsplatz in Fischbach soll als eine der ersten Maßnahmen der Fortschreibung des Dorferneuerungskonzepts neu gestaltet werden. Das Konzept liegt derzeit zur Behördenbeteiligung bei der Kreisverwaltung Kaiserslautern. Die Genehmigung wird voraussichtlich noch 2026 erwartet. Danach können Förderanträge eingereicht werden.
Die RPTU Kaiserslautern hat zuvor verschiedene Varianten für die Neugestaltung ausgearbeitet. Der Ortsgemeinderat soll nun beraten, welche Maßnahmen er entsprechend den finanziellen Möglichkeiten in die weitere Planung aufnimmt.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Ortsgemeinderat soll beraten, welche Maßnahmen am Dorfgemeinschaftsplatz umgesetzt werden und welcher Kostenrahmen dafür gilt. Der Ortsbürgermeister soll danach ein Planungsbüro mit Planungsleistungen und Kostenaufstellung für einen Förderantrag beauftragen.
Noch offen
- Welche Maßnahmen umgesetzt werden, soll der Ortsgemeinderat erst noch beraten.
- Das Dorferneuerungskonzept ist noch nicht genehmigt.
Ort der Leistung
Fischbach, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Fischbach, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Haushaltsansatz: 750.000 €, Haushaltsjahr 2026 bis 2029.
- Förderung
- Dorferneuerung, in der Regel 75 % der förderfähigen Kosten
- Finanzierung
- Die 750.000 € setzen sich aus Verpflichtungsermächtigungen von 500.000 € für 2028 und 2029 und einem Ansatz von 250.000 € zusammen. Darin ist eine Verpflichtungsermächtigung von 100.000 € aus 2026 für Planungskosten 2027 enthalten. Die Förderquote der Dorferneuerung liegt in der Regel bei 75 % der förderfähigen Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.