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Zur EntscheidungVerbandsgemeinde Kusel-Altenglan · Planung & Beratung, Bau & Handwerk, Energie & Umwelt · Vorlage vom

Anentwicklung Konken II in Kuseler Stadt

Das Gewerbegebiet Konken II soll im Rahmen des Turboflächenprojektes Rheinland-Pfalz zunächst planerisch und grundstücksbezogen entwickelt werden. Die Beschlussvorlage zur grundsätzlichen Zustimmung steht am 04.11.2026 im Ortsgemeinderat Konken zur Beratung, eine abschließende Entscheidung ist nicht belegt.

Nächster Schritt

Beratung und Grundsatzentscheidung im Ortsgemeinderat Konken am 04.11.2026

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Planerische und fachliche Anentwicklung
Vorgesehen sind städtebauliche und bauleitplanerische Leistungen, Umweltbericht und Artenschutzuntersuchungen sowie Verkehrs- und Erschließungsuntersuchungen. Hinzukommen können Entwässerungskonzepte, Schall- und Immissionsgutachten, Vermessung, bodenkundliche Untersuchungen und weitere Fachgutachten.
Grundstückssicherung und Entwicklungsmodell
Grundstücksgespräche und planerische Anentwicklung sollen möglichst parallel erfolgen. Zur Sicherung der Grundstücke kommen freihändiger Erwerb, Flächentausch und andere freiwillige Vereinbarungen in Betracht, ein endgültiges Entwicklungsmodell ist noch nicht festgelegt.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Beratung im Ortsgemeinderat Konken und Fortsetzung der Grundsatzentscheidungals Nächstes04.11.2026
  2. Städtebaulicher Vertrag zwischen Ortsgemeinde und Verbandsgemeinde sowie vorläufiges Konzept zur Zusammenarbeit mit dem Land sollen in der nächsten Sitzung gesondert beraten und beschlossen werden2026
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Grundstückssicherung soll über freiwillige Lösungen erfolgen. Eine spätere Veräußerung des Entwicklungsgebietes oder Bindung an einen Projektpartner bedarf einer erneuten Entscheidung des Ortsgemeinderates.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Konken II wurde bereits 2015 im Rahmen einer Gewerbeflächenuntersuchung betrachtet. Der Entwicklungsbereich umfasst zusätzlich Flächen, die ursprünglich als Erweiterung von Konken I, Erlenhöhe vorgesehen waren. Er liegt an der B 420 nahe der Anschlussstelle der A 62 und eines bestehenden Gewerbestandortes.

Das Vorhaben befindet sich in einem frühen Entwicklungsstadium. Bebauungsplan, abschließende Erschließungsplanung sowie Träger- und Finanzierungsmodell fehlen, die Grundstücke befinden sich nicht vollständig in kommunaler Hand. Die abschließende Grundsatzentscheidung wurde in einer vorherigen Sitzung vertagt.

Vorgesehen ist zunächst die Anentwicklung, nicht die sofortige Erschließung des gesamten Gebietes. Die Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan soll gegenüber dem Land federführend Fördermittel beantragen und abwickeln.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Ortsgemeinderat soll der weiteren Anentwicklung des Gewerbegebietes Konken II im Rahmen des Turboflächenprojektes grundsätzlich zustimmen und die Verbandsgemeinde bei Vorbereitung, Umsetzung und Inanspruchnahme der in Aussicht gestellten Fördermöglichkeiten unterstützen.

Noch offen

  • Die Grundsatzentscheidung steht noch aus.
  • Bebauungsplan, abschließende Erschließungsplanung, Träger- und Finanzierungsmodell sowie tatsächliche Umsetzung sind offen.
  • Grundstücksverfügbarkeit und voraussichtliche Kosten sollen in den kommenden Planungsschritten belastbar ermittelt werden.
  • Investor und späteres Entwicklungs- und Erschließungsmodell sind offen, eine Veräußerung oder Bindung an einen Projektpartner erfordert eine erneute Entscheidung des Ortsgemeinderates.
  • Der städtebauliche Vertrag und das vorläufige Konzept zur Zusammenarbeit mit dem Land sollen in einer weiteren Sitzung noch 2026 beraten und beschlossen werden.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Förderung
In Aussicht gestellte Fördermöglichkeiten des Landes Rheinland-Pfalz aus dem Turboflächenprojekt, Beantragung und Abwicklung durch die Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan.
Finanzierung
Für die erste Entwicklungsphase sollen Fördermöglichkeiten des Landes Rheinland-Pfalz aus dem Turboflächenprojekt genutzt werden. Nicht durch Fördermittel oder Dritte gedeckte Projektkosten der Verbandsgemeinde sollen im weiteren Verlauf möglichst vollständig refinanziert werden.

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