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Zur EntscheidungStadt Otterberg · Planung & Beratung · Sitzung am

Bebauungsplan „Kapelle“ in Otterberg

Die Änderung soll auf dem bislang unbebauten Flurstück Nr. 1807/47 die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Mehrfamilienwohnhaus schaffen. Der Bauausschuss beriet am 27.10.2026 vor, ein Ergebnis ist nicht belegt. Zunächst steht ein Grundsatzbeschluss zur Weiterverfolgung oder Ablehnung an.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Änderung des Bebauungsplans „Kapelle“
Beantragt ist die Änderung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB, um auf dem unbebauten Flurstück Nr. 1807/47 ein Mehrfamilienwohnhaus zu ermöglichen.
Vorentwurf zur Bebauungsplanänderung
Bei grundsätzlicher Zustimmung soll der Antragsteller einen Vorentwurf zur Änderung des Bebauungsplans ausarbeiten und zur weiteren Beratung vorlegen.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Öffentliche, vorberatende Sitzung des Bauausschusses (erledigt)27.10.2026
  2. Öffentliche, beschließende Sitzung des Stadtrats, Termin nicht genanntals NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Zunächst soll ein Grundsatzbeschluss über die Weiterverfolgung gefasst werden. Bei Zustimmung soll der Antragsteller mit der Ausarbeitung eines Vorentwurfs beauftragt werden, alternativ kann der Antrag abgelehnt werden.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die ursprünglich vorgesehene Mischung aus Wohn- und Gewerbenutzungen hat sich in den Teilbereichen A, C und D nicht verwirklicht, diese sind inzwischen überwiegend durch Wohnnutzungen geprägt.

Das Grundstück Flurstück Nr. 1807/47 im Bebauungsplanbereich „Kapelle“ ist bislang unbebaut. Ein formelles Bauleitplanverfahren ist noch nicht eingeleitet.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Zur Entscheidung stehen ein Grundsatzbeschluss zur Weiterverfolgung mit Aufforderung zur Vorlage eines Vorentwurfs oder die Ablehnung des Antrags.

Noch offen

  • Grundsatzbeschluss des Stadtrats zur Weiterverfolgung oder Ablehnung des Antrags
  • Bei Zustimmung: Ausarbeitung und Vorlage eines Vorentwurfs zur weiteren Beratung

Ort der Leistung

Otterberg, Rheinland-Pfalz

Markiert ist Otterberg, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Finanzierung
Die mit der Planänderung verbundenen Kosten soll vertraglich der Antragsteller übernehmen. Der Stadt Otterberg entstehen durch die Planänderung keine Kosten.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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