Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Änderung des Bebauungsplans „Kapelle“
- Beantragt ist die Änderung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB, um auf dem unbebauten Flurstück Nr. 1807/47 ein Mehrfamilienwohnhaus zu ermöglichen.
- Vorentwurf zur Bebauungsplanänderung
- Bei grundsätzlicher Zustimmung soll der Antragsteller einen Vorentwurf zur Änderung des Bebauungsplans ausarbeiten und zur weiteren Beratung vorlegen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Öffentliche, vorberatende Sitzung des Bauausschusses (erledigt)27.10.2026
- Öffentliche, beschließende Sitzung des Stadtrats, Termin nicht genanntals NächstesDanach
Vergabeverfahren
Zunächst soll ein Grundsatzbeschluss über die Weiterverfolgung gefasst werden. Bei Zustimmung soll der Antragsteller mit der Ausarbeitung eines Vorentwurfs beauftragt werden, alternativ kann der Antrag abgelehnt werden.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die ursprünglich vorgesehene Mischung aus Wohn- und Gewerbenutzungen hat sich in den Teilbereichen A, C und D nicht verwirklicht, diese sind inzwischen überwiegend durch Wohnnutzungen geprägt.
Das Grundstück Flurstück Nr. 1807/47 im Bebauungsplanbereich „Kapelle“ ist bislang unbebaut. Ein formelles Bauleitplanverfahren ist noch nicht eingeleitet.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Zur Entscheidung stehen ein Grundsatzbeschluss zur Weiterverfolgung mit Aufforderung zur Vorlage eines Vorentwurfs oder die Ablehnung des Antrags.
Noch offen
- Grundsatzbeschluss des Stadtrats zur Weiterverfolgung oder Ablehnung des Antrags
- Bei Zustimmung: Ausarbeitung und Vorlage eines Vorentwurfs zur weiteren Beratung
Ort der Leistung
Otterberg, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Otterberg, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Die mit der Planänderung verbundenen Kosten soll vertraglich der Antragsteller übernehmen. Der Stadt Otterberg entstehen durch die Planänderung keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.