Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Barrierefreier Zugang und Dorfcafé oder Begegnungsstätte
- Am Dorfgemeinschaftshaus soll ein barrierefreier Zugang hergestellt werden. Die derzeit von der Feuerwehr genutzten Räumlichkeiten sollen nach deren Auszug als Dorfcafé beziehungsweise Begegnungsstätte genutzt werden.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beschluss über die Maßnahmenänderung und anschließender Änderungsantrag bei der ADDals NächstesDanach
Vergabeverfahren
Die Verwaltung soll einen Änderungsantrag bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz stellen.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Ursprünglich waren Zuwendungsmittel für den Erwerb eines leerstehenden Gebäudes in der Hauptstraße zur Schaffung einer Begegnungsstätte bewilligt. Dieser Erwerb wird nicht weiterverfolgt.
Als neue Maßnahme sind ein barrierefreier Zugang am Dorfgemeinschaftshaus und die Nutzung der derzeit von der Feuerwehr belegten Räume als Dorfcafé oder Begegnungsstätte nach deren Auszug vorgesehen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der ursprünglich vorgesehene Grunderwerb wird nicht weiterverfolgt. Stattdessen sollen am Dorfgemeinschaftshaus ein barrierefreier Zugang geschaffen und die Feuerwehr-Räumlichkeiten nach deren Auszug als Begegnungsstätte genutzt werden, die Verwaltung soll hierzu einen Änderungsantrag bei der ADD stellen.
Noch offen
- Beschluss des Ortsgemeinderats über die Maßnahmenänderung
- Auszug der Feuerwehr aus den Räumlichkeiten
- Einreichung und Entscheidung über den Änderungsantrag bei der ADD
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Barrierefreier Zugang und Dorfcafé beziehungsweise Begegnungsstätte | 28.440 € |
|---|
- Förderung
- Ursprünglich bewilligte Zuwendungsmittel des Regionalen Zukunftsprogramms, Änderungsantrag bei der ADD erforderlich
- Finanzierung
- Verwendung der ursprünglich bewilligten Zuwendungsmittel des Regionalen Zukunftsprogramms, ein Änderungsantrag bei der ADD ist einzureichen.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.