Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Dach und Fassade
- Dacheindeckung einschließlich Entwässerung, mit Aluminiumschindeln. Fassadenbekleidung aus Faserzementplatten in Hellgrau mit glatter Oberfläche.
- Hallendecke und Innenräume
- Hallendecke als Gipskarton-Akustiklochdecke mit LED-Beleuchtung, Neuanstrich der Wand- und Deckenflächen, Austausch von Türen und Fenstern.
- Heizung und Elektro
- Erneuerung der Heizungsanlage, der Schalter und Steckdosen sowie des Hauptverteilerkastens.
- WC-Anlage und Boden
- Komplettsanierung der WC-Anlage im Untergeschoss und Aufarbeitung des Natursteinbodens.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Ortsgemeinderat sollte über Förderverzicht, neuen Förderantrag und Ausschreibung entscheiden (erledigt)28.09.2026
- Erwartete Entscheidung über den neuen Förderantragals NächstesFrühjahr 2027
- Vergabe der Leistungen, sobald die förderrechtlichen Voraussetzungen geklärt sinddanach
Vergabeverfahren
Die Verwaltung soll die Leistungen ausschreiben. Der Ortsbürgermeister soll die Aufträge an die wirtschaftlichsten Angebote vergeben dürfen. Liegt die Auftragssumme mehr als 15 Prozent über der Kostenschätzung, berät das zuständige Gremium erneut.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Für die Friedhofshalle gab es eine Kostenschätzung aus dem Jahr 2023 mit rund 163.100 € brutto. Auf dieser Grundlage wurden 49.000 Euro Zuwendung aus dem Investitionsstock bewilligt.
Die Verwaltung hat die Planung konkretisiert und Leistungsverzeichnisse erstellt. Die Kosten stiegen unter anderem durch Baupreissteigerungen, zusätzliche Arbeiten und eine detailliertere Planung von Dach und Fassade.
Nach unverbindlicher Auskunft der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion könnten gute Aussichten auf etwa 30 Prozent Förderung bestehen. Eine verbindliche Zusage gibt es nicht. Die bisherige Förderung soll aufgegeben werden, ein neuer Antrag soll folgen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Ortsgemeinderat soll auf die bewilligte Zuwendung von 49.000 Euro verzichten und einen neuen Förderantrag auf Basis von 283.600 Euro netto stellen. Die Verwaltung soll die genannten Leistungen ausschreiben.
Noch offen
- Ob und in welcher Höhe eine neue Förderung bewilligt wird, ist nicht sicher.
- Die Bereitstellung des zusätzlichen Eigenanteils prüft noch der Fachbereich Finanzwesen.
Ort der Leistung
Emmerzhausen, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Emmerzhausen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Sanierung gesamt, aktualisierte Kostenschätzungbrutto, 283.600 € netto | 337.484 € |
|---|
- Förderung
- Neuer Antrag geplant, unverbindlich etwa 30 Prozent in Aussicht, keine Zusage
- Finanzierung
- In den Haushaltsjahren 2025 und 2026 sind insgesamt 230.000 € bereitgestellt, das reicht für die aktualisierten Kosten nicht aus. Die höheren Kosten sollen im Doppelhaushalt 2027/2028 neu eingestellt werden, allgemeine Finanzmittel (Rücklage) stehen laut Vorlage derzeit ausreichend zur Verfügung. Die bewilligte Zuwendung von 49.000 € soll zugunsten eines neuen Antrags aufgegeben werden, der Fachbereich Finanzwesen prüft den zusätzlichen Eigenanteil.
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