Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Erweiterung und Umbau der Kindertagesstätte einschließlich Einrichtungskosten
- Die bestehende Kindertagesstätte in Lützkampen wird erweitert und umgebaut. Die nicht durch Zuwendungen Dritter gedeckten Investitionskosten einschließlich der Einrichtungskosten werden von der Ortsgemeinde Lützkampen vorfinanziert.
- Änderung der Zweckvereinbarung
- Zur Abrechnung des Schuldendienstes über die jährliche Kita-Kostenabrechnung ist eine Änderung der Zweckvereinbarung vom 01.06.2017 vorgesehen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Ortstermin zu Planung, Baufortschritt und möglicher Kostenabrechnung (erledigt)19.03.2026
- Abschluss der Baumaßnahme laut damaliger Einschätzungals Nächstesbis zum Ende d. J.
- Beschlussfassung der Ortsgemeinden aus dem Einzugsbereich zur Änderung der Zweckvereinbarungin einer der nächsten Ratssitzungen
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die bestehende Kindertagesstätte Lützkampen wird derzeit erweitert. Bei einem Ortstermin am 19.03.2026 wurden Planung, Baufortschritt und mögliche Kostenabrechnung erläutert.
Die Ortsgemeinde Lützkampen soll als Trägergemeinde die Gesamtfinanzierung übernehmen. Die Ortsgemeinden des Einzugsbereichs sollen ihren Anteil am Schuldendienst über die jährliche Kita-Kostenabrechnung erstatten, eine vorzeitige Ablösung bei Fertigstellung und Gesamtabrechnung ist möglich.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Ortsgemeinde Eschfeld soll der Änderung der Zweckvereinbarung über Errichtung, Unterhaltung und Betrieb der Kindertagesstätte Lützkampen entsprechend dem Verwaltungsvorschlag zustimmen, der Ortsbürgermeister soll zur Unterzeichnung ermächtigt werden.
Noch offen
- Die Ortsgemeinden aus dem Einzugsbereich sollen in einer der nächsten Ratssitzungen über die Änderung der Zweckvereinbarung beschließen.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Gesamtkosten laut Kostenberechnung | 1.141.027 € |
|---|---|
| Ungedeckte Kosten | 574.216 € |
| Kostenanteile im ersten Jahr der Kostenabrechnunginsgesamt | 48.875 € |
- Förderung
- Landeszuschuss 184.000,00 € und Kreiszuschuss 382.810,70 €
- Finanzierung
- Landeszuschuss 184.000,00 € laut Bewilligungsbescheid vom 27.06.2025 und Kreiszuschuss 382.810,70 € laut Bewilligungsbescheid vom 31.10.2024. Lützkampen übernimmt die Gesamtfinanzierung und stellt die erforderlichen Mittel in den Haushalt ein, die Finanzierung ist auf 20 Jahre vorgesehen.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.