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Zur EntscheidungOrtsgemeinde Frankeneck · Bau & Handwerk, Planung & Beratung · Sitzung am

Gehwegausbau und Hochwasserschutz an der L499 in Frankeneck

Der LBM plant den Vollausbau der L499 bis zur Einmündung Buchental, die Ortsgemeinde soll die Gehwege ausbauen und den Straßentiefpunkt aus Hochwasserschutzgründen verlegen. Der Bauausschuss empfahl den Anschluss an die LBM-Baumaßnahme einstimmig. Ein Ratsbeschluss ist nicht belegt.

Kostenschätzung

230.000 €

Nächster Schritt

Beratung und Beschlussfassung im Ortsgemeinderat am 26.10.2026, Planungsvereinbarung wird dem Rat später erneut

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Gehwegausbau
Entlang der L499 bis zur Einmündung Buchental sind ca. 1.100,00 m2 Gehweg vorgesehen. Glatz wird die Gehwegseite als Schrammbord mit max. 75 cm Breite ausgebaut, auf der anderen Straßenseite ist eine durchgängige Gehwegbreite von 1,00, 1,20 Metern geplant.
Fahrbahnverengungen
An 2-3 Stellen sind kleinere Fahrbahnverengungen vorgesehen. Die Mindeststraßenbreite soll gewährleistet bleiben.
Bushaltestelle
Die Bushaltestelle wird in kleinerer Version umgebaut. Beidseitig wird der Gehweg auf jeweils 4 Metern auf Einstiegshöhe angehoben.
Hochwasserschutz und Straßenentwässerung
Der Straßentiefpunkt im Bereich der Einmündung Buchental soll verlegt werden. Das Straßengefälle soll zum neuen Tiefpunkt zwischen Haltestelle Gossler und Talstraße 69 geändert werden, mit Notablauf in den Speyerbach, damit der Starkregennotablauf möglichst schadfrei entlang der Talstraße abgeleitet und eine großflächige Aufstauung bis zum Bereich Feuerwehr (Talstraße 53) vermieden wird.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Vorberatung im Bauausschuss, einstimmige Beschlussempfehlung an den Gemeinderat (erledigt)23.09.2026
  2. Beratung und Beschlussfassung im Ortsgemeinderat (erledigt)26.10.2026
  3. Förderantrag aus dem Investitionsstock des Landes Rheinland-Pfalz für den Gehwegausbau beabsichtigtals Nächstes2028
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Für Durchführung und Kostenspaltung soll eine Planungsvereinbarung mit dem LBM abgeschlossen werden. Vergabeverfahren nicht genannt.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der LBM plant den Vollausbau der L499 bis zur Einmündung Buchental. Für den Ausbau der Gehwege ist die Ortsgemeinde als Straßenbaulastträger zuständig. Ein früherer Ausbau wurde wegen einer Kostenschätzung von ca. 400.000,00 € zunächst nicht weiterverfolgt.

Im Zuge der Baumaßnahme soll außerdem eine Maßnahme aus dem Hochwasser- und Starkregenkonzept umgesetzt werden. Der Bauausschuss beriet das Vorhaben am 23.09.2026 vor und empfahl einstimmig, sich der LBM-Baumaßnahme anzuschließen, ein Ratsbeschluss ist nicht belegt.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Beschlussvorschlag: Die Ortsgemeinde soll die gemeindeeigenen Gehwege im Zuge der LBM-Baumaßnahme ausbauen und den Straßentiefpunkt aus Hochwasserschutzgründen verlegen.

Noch offen

  • Der Ratsbeschluss ist nicht belegt.
  • Fördermöglichkeiten des Landes für die Hochwasserschutzkosten werden geprüft, ein Förderbescheid zum Investitionsstock 2028 liegt noch nicht vor.
  • Zeitlicher Ablauf und Rechnungseingang stehen noch nicht fest, deshalb ist die Verteilung der Gesamtkosten noch nicht abschließend berechenbar.
  • Der Entwurf der Planungsvereinbarung mit dem LBM soll dem Gemeinderat noch zur Beratung vorgelegt werden.

Ort der Leistung

Frankeneck, Rheinland-Pfalz

Markiert ist Frankeneck, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Gehwegausbauca., zzgl. Bauzuschusskosten (Nebenkosten, Honorare etc.)230.000 €
Hochwasserschutzmaßnahmeca., nicht beitragsfähig50.000 €
Anliegerbeiträge für den Gehwegausbau161.000 €
Förderung
Förderantrag aus dem Investitionsstock des Landes Rheinland-Pfalz 2028 beabsichtigt, Fördermöglichkeiten für die Hochwasserschutzkosten werden geprüft.
Finanzierung
Für den Gehwegausbau sind wiederkehrende Straßenausbaubeiträge mit 30 % Gemeindeanteil und 70 % Anliegeranteil vorgesehen. Bei ausbleibender Förderung aus dem Investitionsstock 2028 sollen die Mittel über den Gemeindehaushalt finanziert werden. Die Hochwasserschutzkosten sind nicht beitragsfähig, Fördermöglichkeiten des Landes werden geprüft.

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