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Zur EntscheidungVerbandsgemeinde Arzfeld · Planung & Beratung · Sitzung am

Gewerbegebiet Hahnengasse in Lünebach

Die 21. Fortschreibung des Flächennutzungsplans stellt im Teilbereich Gewerbegebiet Hahnengasse gewerbliche Bauflächen dar und markiert den Geltungsbereich des Bebauungsplans. Die Fortschreibung wurde am 25.09.2025 beschlossen, Genehmigung und Bekanntmachung sind noch nicht belegt.

Nächster Schritt

Genehmigung durch die Kreisverwaltung und ortsübliche Bekanntmachung

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschluss

Flächennutzungsplanfortschreibung
Die 21. Fortschreibung des Flächennutzungsplans umfasst den Teilbereich Gewerbegebiet Hahnengasse in Lünebach. Im Änderungsbereich sind gewerbliche Bauflächen dargestellt und der Geltungsbereich des Bebauungsplans Gewerbegebiet Hahnengasse markiert.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschluss

  1. Sitzung des Gremiums OGSTRIRATals Nächstes23.11.2026
  2. Fortschreibung beschlossen (erledigt)25.09.2025
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Verbandsgemeinderat prüfte und wog am 25.09.2025 die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ab und beschloss die 21. Fortschreibung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich Gewerbegebiet Hahnengasse in Lünebach.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Die 21. Fortschreibung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich Gewerbegebiet Hahnengasse in Lünebach wurde am 25.09.2025 beschlossen.

Noch offen

  • Genehmigung durch die Kreisverwaltung Bitburg-Prüm und ortsübliche Bekanntmachung, Daten dazu sind im Verfahrensvermerk nicht ausgefüllt.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschluss

Das Dokument nennt keine Kosten.

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