Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Grillunterstand und überdachte Sitzgelegenheit
- Vorgesehen sind die Errichtung eines Grillunterstandes sowie einer überdachten Sitzgelegenheit auf Grundstücken der Ortsgemeinde Offenbach-Hundheim in der Gemarkung Offenbach, Flur 9, Flurstücke 400/3 und 898/397.
- Nachweise und Genehmigungen
- Gefordert sind unter anderem die Beantragung einer wasserrechtlichen Ausnahmegenehmigung, Bodenuntersuchungen sowie die Beauftragung eines fachkundigen Ingenieurbüros.
- Planung und Koordination
- Bei Weiterverfolgung soll ein geeignetes Planungsbüro die weitere Planung koordinieren sowie die erforderlichen Gutachten und Genehmigungen einholen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Sitzung des Gremiums OGR075 (erledigt)20.10.2026
- Schreiben der Baugenehmigungsbehörde zur Bauvoranfrage ging ein (erledigt)18.09.2026
- Entscheidung des Ortsgemeinderates, ob das Vorhaben weiterverfolgt oder die Bauvoranfrage zurückgezogen wirdals NächstesDanach
Vergabeverfahren
Bei Weiterverfolgung soll ein geeignetes Planungsbüro beauftragt werden.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Am 18.09.2026 ging ein Schreiben der Baugenehmigungsbehörde zu einem Antrag auf Bauvorbescheid ein. Die SGD SÜD fordert weitere Unterlagen und Maßnahmen, erst nach deren Erfüllung kann der Antrag weiterbearbeitet werden.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Ortsgemeinderat soll entscheiden, ob das Bauvorhaben weiterverfolgt oder die Bauvoranfrage zurückgezogen wird. Bei Weiterverfolgung soll der Ortsbürgermeister ein Planungsbüro beauftragen dürfen.
Noch offen
- Entscheidung, ob das Bauvorhaben weiterverfolgt oder die Bauvoranfrage zurückgezogen wird
- Erfüllung der Anforderungen der SGD SÜD, darunter wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung, Bodenuntersuchungen und Beauftragung eines fachkundigen Ingenieurbüros
- Genaue Höhe der zusätzlichen Kosten
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Zusätzliche Kosten, insbesondere für Gutachten, Ausgleichsmaßnahmen und gegebenenfalls ein Planungsbürohoher vierstelliger oder fünfstelliger Betrag, Höhe nicht abschließend bestimmbar | nicht beziffert |
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.