Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Heizungsumrüstung
- Die bestehende, über 20 Jahre alte Gasheizungsanlage im Bürgerhaus Wierschem soll durch eine moderne Luft-Wasser-Wärmepumpe ersetzt werden.
- Vorbereitungsleistungen und Förderantrag
- Ein Energieberater soll eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 erstellen, den hydraulischen Abgleich planen beziehungsweise durchführen und den Förderantrag vorbereiten und stellen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Energieberater beauftragenals Nächstes2026
- Förderantrag spätestens stellen, um die derzeit in Aussicht gestellte höhere Förderquote nutzen zu können01.02.2027
Vergabeverfahren
Ein Angebot des Energieberaters über 2.115,76 EUR liegt vor. Die Beschlussvorlage sieht vor, den Ortsbürgermeister zur Beauftragung zu diesem Angebotspreis zu ermächtigen.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die über 20 Jahre alte Gasheizungsanlage im Bürgerhaus Wierschem soll ersetzt werden. Im Haushalt 2027 sind dafür 50.000,00 EUR vorgesehen.
Die Gesamtkosten werden gemäß Nutzungsvereinbarung vom 08.07.2004 zu 78 % von der Ortsgemeinde Wierschem und zu 22 % von der Verbandsgemeinde Maifeld getragen. Für die förderfähigen Gesamtkosten wird nach derzeitigem Kenntnisstand eine Förderquote von 30 % erwartet.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Vorgeschlagen sind die Umrüstung der Gasheizung auf eine Luft-Wasser-Wärmepumpe, die Ermächtigung zur Beauftragung des Energieberaters für 2.115,76 EUR sowie die Genehmigung der außerplanmäßigen Ausgabe.
Noch offen
- Beschlussergebnis und Beauftragung des Energieberaters sind nicht belegt.
- Die außerplanmäßige Ausgabe muss vom Ortsgemeinderat genehmigt werden.
- Der Förderantrag muss bis spätestens 01.02.2027 gestellt werden.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Angebot des Energieberaters | 2.116 € |
|---|
- Förderung
- 30 % der förderfähigen Gesamtkosten erwartet
- Finanzierung
- Im Haushalt 2027 sind 50.000,00 EUR vorgesehen. Die Ortsgemeinde trägt 78 % und die Verbandsgemeinde Maifeld 22 % der Gesamtkosten. Eine Förderquote von 30 % der förderfähigen Gesamtkosten wird erwartet. Für den Energieberater sind im laufenden Haushalt keine Mittel veranschlagt, die Ausgabe von 2.115,76 EUR ist außerplanmäßig und genehmigungsbedürftig.
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