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Heizungssanierung im Bürgerhaus Wierschem

Die über 20 Jahre alte Gasheizung im Bürgerhaus soll durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe ersetzt werden. Die Beschlussvorlage sieht außerdem die Beauftragung eines Energieberaters für Vorbereitungsleistungen vor, ein Beschlussergebnis oder eine Beauftragung ist nicht belegt.

Haushaltsansatz

50.000 €

Angabe unsicher

Nächster Schritt

Energieberater noch 2026 beauftragen und Förderantrag bis spätestens 01.02.2027 stellen

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Heizungsumrüstung
Die bestehende, über 20 Jahre alte Gasheizungsanlage im Bürgerhaus Wierschem soll durch eine moderne Luft-Wasser-Wärmepumpe ersetzt werden.
Vorbereitungsleistungen und Förderantrag
Ein Energieberater soll eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 erstellen, den hydraulischen Abgleich planen beziehungsweise durchführen und den Förderantrag vorbereiten und stellen.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Energieberater beauftragenals Nächstes2026
  2. Förderantrag spätestens stellen, um die derzeit in Aussicht gestellte höhere Förderquote nutzen zu können01.02.2027
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Ein Angebot des Energieberaters über 2.115,76 EUR liegt vor. Die Beschlussvorlage sieht vor, den Ortsbürgermeister zur Beauftragung zu diesem Angebotspreis zu ermächtigen.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die über 20 Jahre alte Gasheizungsanlage im Bürgerhaus Wierschem soll ersetzt werden. Im Haushalt 2027 sind dafür 50.000,00 EUR vorgesehen.

Die Gesamtkosten werden gemäß Nutzungsvereinbarung vom 08.07.2004 zu 78 % von der Ortsgemeinde Wierschem und zu 22 % von der Verbandsgemeinde Maifeld getragen. Für die förderfähigen Gesamtkosten wird nach derzeitigem Kenntnisstand eine Förderquote von 30 % erwartet.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Vorgeschlagen sind die Umrüstung der Gasheizung auf eine Luft-Wasser-Wärmepumpe, die Ermächtigung zur Beauftragung des Energieberaters für 2.115,76 EUR sowie die Genehmigung der außerplanmäßigen Ausgabe.

Noch offen

  • Beschlussergebnis und Beauftragung des Energieberaters sind nicht belegt.
  • Die außerplanmäßige Ausgabe muss vom Ortsgemeinderat genehmigt werden.
  • Der Förderantrag muss bis spätestens 01.02.2027 gestellt werden.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Angebot des Energieberaters2.116 €
Förderung
30 % der förderfähigen Gesamtkosten erwartet
Finanzierung
Im Haushalt 2027 sind 50.000,00 EUR vorgesehen. Die Ortsgemeinde trägt 78 % und die Verbandsgemeinde Maifeld 22 % der Gesamtkosten. Eine Förderquote von 30 % der förderfähigen Gesamtkosten wird erwartet. Für den Energieberater sind im laufenden Haushalt keine Mittel veranschlagt, die Ausgabe von 2.115,76 EUR ist außerplanmäßig und genehmigungsbedürftig.

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