Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Gerätewagen Verpflegung (GW-V)
- Ersatz für das Fahrzeug der Schnelleinsatzgruppe Verpflegung. Mengen und Ausstattung nennt die Vorlage nicht.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Entscheidung des Kreisausschusses über die Ausschreibung stand auf der Tagesordnung (erledigt)19.10.2026
- Ausschreibung des Gerätewagens Verpflegung und Zuschlag an den wirtschaftlichsten Bieterals Nächstesdanach
Vergabeverfahren
Ausschreibung des Fahrzeugs, Zuschlag an den wirtschaftlichsten Bieter.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Kreisausschuss hat am 28.11.2022 das Beschaffungsprogramm des Katastrophenschutzes gebilligt. Darin ist ein Gerätewagen Verpflegung als Ersatz für das derzeit genutzte Fahrzeug enthalten.
Das Fahrzeug hat einen Getriebeschaden. Eine Reparatur übersteigt den Restwert, deshalb ist die Ersatzbeschaffung baldmöglichst nötig. Der Zuwendungsbescheid des Landes ist eingegangen, die Mittel sind im Haushalt eingestellt.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Kreisausschuss soll die Verwaltung beauftragen, die Ausschreibung für einen Gerätewagen Verpflegung durchzuführen und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Ort der Leistung
Koblenz, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Koblenz, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Haushaltsansatz: 255.000 €, Haushaltsjahr 2026.
- Förderung
- Landesförderung 102.000 €
- Finanzierung
- Im Haushalt 2026 sind 255.000 € für die Beschaffung vorgesehen. Nach dem aktuellen Stand der Vereinbarung mit dem DRK und bei voller Ausschöpfung der Mittel werden die Kosten aufgeteilt. Das Land fördert mit 102.000 €, der Anteil des DRK beträgt 30 % (76.500 €) und der Landkreis trägt 76.500 €.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.