Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Kommunale Wärmeplanung
- Planungsleistungen für das Gebiet der Verbandsgemeinde auf Basis des gemeinsam erarbeiteten Leistungsverzeichnisses. Die gesetzlich zulässigen Vereinfachungen sollen genutzt werden, soweit ihre Voraussetzungen vorliegen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Verbandsgemeinderat fasst den Grundsatzbeschluss zur kommunalen Wärmeplanung (erledigt)15.12.2025
- Verbandsgemeinderat soll über die Vergabe der Planungsleistungen entscheidenals Nächstes05.11.2026
- Angebotseinholung bei mindestens drei Planungsbüros, Auftrag an das preislich niedrigste wertbare Angebotdanach
- Gesetzliche Frist für die Wärmeplanung der Verbandsgemeinde30.06.2028
Vergabeverfahren
Die Verbandsgemeinde schreibt die Planungsleistungen für ihr Gebiet separat aus und schließt einen eigenen Vertrag. Dafür holt sie Angebote von mindestens drei geeigneten Planungsbüros ein. Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis, den Zuschlag soll das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis erhalten. Der Bürgermeister soll den Auftrag nach der Auswertung vergeben dürfen, der Verbandsgemeinderat wird danach unterrichtet.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Verbandsgemeinderat hat am 15.12.2025 den Grundsatzbeschluss zur Durchführung einer kommunalen Wärmeplanung gefasst. Sie richtet sich nach dem WPG in Verbindung mit dem AGWPG RLP. Die Verbandsgemeinde ist gesetzlich verpflichtet, bis spätestens 30.06.2028 eine Wärmeplanung durchzuführen.
Die Vergabe sollte zunächst gemeinsam mit weiteren Verbandsgemeinden im Konvoi-Verfahren über die Kreisverwaltung Südwestpfalz laufen. Davon wurde Abstand genommen. Jede Verbandsgemeinde führt die Wärmeplanung jetzt getrennt durch. Fünf Verbandsgemeinden haben aber gemeinsam ein einheitliches Leistungsverzeichnis erarbeitet.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Verbandsgemeinderat soll auf die gemeinsame Vergabe über die Kreisverwaltung verzichten und das gemeinsame Leistungsverzeichnis verwenden. Die Verwaltung soll Angebote einholen, allein der Preis soll entscheiden. Der Bürgermeister soll den Auftrag nach der Auswertung vergeben dürfen.
Noch offen
- Der Beschluss des Verbandsgemeinderats am 05.11.2026 steht noch aus.
- Die Vorlage nennt weder die Kosten der Planungsleistungen noch einen Termin für die Angebotseinholung.
Ort der Leistung
Pirmasens-Land, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Pirmasens-Land, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Die Verbandsgemeinde bezahlt die Planungsleistungen aus Konnexitätszahlungen. Dafür stehen ihr insgesamt 110.403,24 € zur Verfügung.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.