Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Neubau Rettungswache
- Vorgesehen ist der Neubau einer Rettungswache auf den Flurstücken 818 und 819 in Schönenberg-Kübelberg, etwa 200 m vom bisherigen Standort entfernt. Zugrunde gelegt wird die DIN 13049:2023-03.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beschlussvorlage erstellt (erledigt)14.10.2026
- Beratung im Kreisausschuss (erledigt)26.10.2026
- Beratung im Kreistagals Nächstes02.11.2026
Vergabeverfahren
Zuwendungsverfahren nach § 11 Abs. 3 RettDG. Der Landkreis beauftragte einen externen Prüfer, die Antragsunterlagen wurden als plausibel bewertet.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die bestehende DRK-Rettungswache befindet sich in Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung, für die 2019 Eigenbedarf angemeldet wurde. Seitdem laufen Planungen und Vorbereitungen für einen Neubau.
Das DRK beantragte am 24.03.2026 eine Zuwendung beim Landkreis Kaiserslautern. Ein externer, vom Landkreis beauftragter Prüfer bewertete die Unterlagen als plausibel.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Kreistag soll das Einvernehmen zum Neubau erteilen und den Landrat ermächtigen, nach Vorlage und Prüfung der Verwendungsnachweise die Zuwendung bis zur Höhe der Haushaltsermächtigung zu leisten.
Noch offen
- Beschlüsse des Kreisausschusses und Kreistags sind im Dokument nicht belegt.
- Das Einvernehmen aller vier Gebietskörperschaften steht noch aus, danach erhält das DRK die Zuwendungszusage.
- Die Vorlage sieht eine Zahlung nach Vorlage und Prüfung der Verwendungsnachweise vor.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Gesamtkostenrahmen | 2.763.385 € |
|---|---|
| Kommunaler Anteil (75 %) | 2.072.539 € |
| Derzeitiger Anteil Landkreis Kaiserslautern30,27 % | 627.357 € |
- Förderung
- Zuwendung 75 %, kommunaler Anteil 2.072.538,75 €, davon Landkreis Kaiserslautern derzeit 627.357,48 €
- Finanzierung
- Zuwendung an beauftragte Sanitätsorganisationen in Höhe von 75 %, die restlichen 25 % sind aus eigenen Mitteln zu finanzieren und können über Benutzungsentgelte erwirtschaftet werden. Der kommunale Anteil wird nach der für den Finanzausgleich maßgebenden Einwohnerzahl auf Landkreis Kaiserslautern, Donnersbergkreis, Kusel und Stadt Kaiserslautern verteilt. Im Haushalt 2026 ist eine Verpflichtungsermächtigung von 800.000 € eingestellt, je 400.000 € für 2027 und 2028, die Ermächtigungen gelten nach derzeitiger Kostenprognose als auskömmlich.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.