Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Veranstaltungszelt
- Angeschafft werden soll ein hochwertiges, wetterfestes und stabiles Veranstaltungszelt mit Aufdruck des Jugendgemeinderates Muldestausee. Es soll regelmäßig bei Außenveranstaltungen eingesetzt werden und über ein stabiles Gestell, wetterbeständige Materialien sowie geeignete Befestigungs- und Sicherungsmöglichkeiten verfügen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beratung und Beschlussfassung durch den Jugendgemeinderatals Nächstes03.11.2026
Vergabeverfahren
Angebote sind noch einzuholen.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Jugendgemeinderat organisiert regelmäßig Veranstaltungen, Projekte und öffentliche Aktionen im Gemeindegebiet, davon viele im Freien. Das Zelt soll Wetterschutz bieten und als Informations- und Begegnungsstand dienen. Die Beschlussfassung durch den Jugendgemeinderat ist für den 03.11.2026 vorgesehen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Anschaffung eines hochwertigen, wetterfesten und stabilen Veranstaltungszeltes mit Aufdruck des Jugendgemeinderates Muldestausee.
Noch offen
- Beratung und Beschlussfassung durch den Jugendgemeinderat
- Angebote und die daraus folgenden Kosten
Ort der Leistung
Muldestausee, Sachsen-Anhalt
Markiert ist Muldestausee, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Finanzierung aus dem verfügbaren Budget des Jugendgemeinderates gemäß § 15 der Satzung vom 21.06.2017 und der 1. Änderung vom 17.11.2021.
Diese und weitere geplante Ausschreibungen in TendiGo analysieren
In einer Demo zeigen wir Ihnen, wie Sie von Ausschreibungen schon vor der Veröffentlichung erfahren. TendiGo wertet dafür Ratsdokumente aus und zeigt geplante Vergaben, bevor sie ausgeschrieben werden.
Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.