Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Kanalsanierung DN 400
- Sanierung eines ca. 145 m langen Kanalabschnitts. Die Nennweiteneinschränkung soll durch offene Erneuerung behoben werden. Für den übrigen Teil ist die geschlossene Sanierung mit einem Inliner vorgesehen.
- Schachtsanierung
- Die baulichen Mängel der vorhandenen Schächte sollen durch Sanierung behoben werden.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Bauausschuss entscheidet über die Sanierung des Regenwasserkanalsals Nächstes02.11.2026
- Planung bis zur Ausschreibungsreife und Ausschreibung des Bauvorhabensdanach
- Bauausführung der Kanalsanierung2027
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
In den Bauabschnitten 1 bis 4 wurde die öffentliche Kanalisation in der Neustadt erneuert. Die Regenwasserableitung der Adolf-Kolping-Straße ist an die vorhandene Ableitung Richtung Daimlerstraße zum Jordanbach angebunden. Der Kanalabschnitt bildet den 5. Bauabschnitt und damit den Abschluss der Erneuerung.
Der ca. 145 m lange Kanalabschnitt verläuft ausschließlich über private Grundstücke außerhalb öffentlicher Straßen und ist teilweise überbaut. Er hat Innenkorrosion, Risse und Scherbenbildung sowie eine punktuelle Nennweiteneinschränkung.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Bauausschuss soll die Sanierung des Regenwasserkanals in der Neustadt, 5. Bauabschnitt, zwischen Adolf-Kolping-Straße und Daimlerstraße beschließen. Der Eigenbetrieb soll die Planung bis zur Ausschreibungsreife führen und das Bauvorhaben ausschreiben.
Noch offen
- Der Baubeschluss steht am 02.11.2026 noch aus.
Ort der Leistung
Bautzen, Sachsen
Markiert ist Bautzen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Sanierung Regenwasserkanal, Gesamtkosten der Maßnahme | 220.000 € |
|---|
- Finanzierung
- Die Maßnahme ist mit 220.000 € im Wirtschaftsplan 2026 des Eigenbetriebes veranschlagt. Davon sind 147.000 € Eigenanteil und 73.000 € objektbezogene Einnahmen.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.