Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Kommunales Betreuungskonzept für Grundschulen
- Der bestehende Auftrag wird zur Analyse der gegenwärtigen Betreuungsangebote und der erwarteten Bedarfsentwicklung auf die Grundschulen der Großen Kreisstadt Radeberg erweitert. Einbezogen werden die baulichen Rahmenbedingungen der Standorte, künftig erforderliche Sanierungsmaßnahmen sowie mögliche Auswirkungen auf Raumkapazitäten und Betreuungsorganisation.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beschlussvorlage erstellt (erledigt)21.10.2026
- Beratung im Verwaltungsausschuss (erledigt)26.10.2026
- Entscheidung des Stadtrats über Auftragserweiterung und überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung (erledigt)28.10.2026
- Entscheidung des Stadtrats über Auftragserweiterung und überplanmäßige Aufwendung, Sitzung am 28.10.2026als NächstesDanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
B&P Management- und Kommunalberatung GmbH wurde bereits mit der Erstellung eines kommunalen Betreuungskonzeptes beauftragt. Zur ganzheitlichen und bedarfsgerechten Betrachtung der Betreuungsangebote soll der bestehende Auftrag auf die Grundschulen erweitert werden.
Die Erweiterung soll Betreuungsangebote und bauliche Entwicklungsbedarfe gemeinsam betrachten und als Grundlage für spätere Entscheidungen und Sanierungsplanung dienen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Vorgeschlagen sind die Erweiterung des Auftrags auf die Grundschulen und eine überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung von 18.849,60 € für das Konzept.
Noch offen
- Der Stadtrat soll noch über die Auftragserweiterung und die überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung entscheiden.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Haushaltsansatz: 18.850 €.
- Finanzierung
- Im Ergebnis- und Finanzhaushalt sind jeweils 18.849,60 € veranschlagt. Deckung aus nicht benötigten Mitteln der Zuschüsse Kita Am Baumhaus, Haushaltsstelle 2111.01.00 bis 443160, Deckung aus 3652.01.07 bis 431800.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.