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VergebenVorhabenträgerin · Planung & Beratung · Sitzung am

Biogasanlage Hofgut Eichigt in Oelsnitz/Vogtl.

Die bestehende Biogasanlage auf dem Gelände des Hofguts Eichigt soll umgebaut, erweitert oder teilweise neu errichtet werden. Dafür soll der Flächennutzungsplan geändert und parallel ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. SPCTRM Engineering GmbH ist mit der Ausarbeitung der Bauleitplanunterlagen beauftragt.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Änderung des Flächennutzungsplans und vorhabenbezogener Bebauungsplan
Der Flächennutzungsplan soll für die Flurstücke oder Teilflächen 123/18, 535/1, 547/1, 550/a, 551/a, 563/1, 564/1, 588/4 und 843/1 in der Gemarkung Obereichigt sowie 149 und 150 in der Gemarkung Ebersbach geändert werden. Der Bereich soll als „Sonstiges Sondergebiet“ gemäß § 11 BauNVO dargestellt werden. Parallel soll der Bebauungsplan „Sondergebiet Hofgut Eichigt“ aufgestellt werden.
Umbau und Erweiterung der Biogasanlage
Die bestehende Biogasanlage auf dem Gelände des Hofguts Eichigt soll umgebaut, erweitert oder teilweise neu errichtet werden.
Fachgutachten
Die Bauleitplanung umfasst sämtliche erforderlichen Fachgutachten, deren Kosten die Vorhabenträgerin übernimmt.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Datum der Beschlussvorlage (erledigt)17.09.2026
  2. Aufnahme in die Tagesordnung angegeben (erledigt)08.10.2026
  3. Öffentliche Beschlussfassung im Stadtrat vorgesehen (erledigt)28.10.2026
  4. Frühzeitige und förmliche Beteiligungsverfahren durchführen, Zeitpunkt nicht genanntals NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Flächennutzungsplanänderung im Parallelverfahren mit vorhabenbezogenem Bebauungsplan, Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden vorgesehen.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Auf dem Gelände des Hofguts Eichigt soll die bestehende Biogasanlage umgebaut, erweitert oder teilweise neu errichtet werden. Aufgrund des geplanten Umfangs der Biogaserzeugung und der baulichen Erweiterungen ist eine privilegierte Nutzung nach § 35 BauGB nicht mehr möglich.

Die Bauleitplanung soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen. Der Änderungsbereich soll als „Sonstiges Sondergebiet“ dargestellt werden, parallel ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Sondergebiet Hofgut Eichigt“ vorgesehen.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Stadtrat soll die 4. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich der genannten Flurstücke einleiten und die Beteiligungsverfahren durchführen lassen.

Noch offen

  • Beschlussergebnis ist nicht belegt.
  • Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sollen durchgeführt werden, auch die förmlichen Beteiligungsverfahren sind vorgesehen.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Finanzierung
Die Vorhabenträgerin übernimmt die Kosten der Bauleitplanung einschließlich sämtlicher erforderlicher Fachgutachten.

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Aus den Sitzungsunterlagen. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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