Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Projektsteuerung
- Der Landkreis schreibt die Projektsteuerung über seine zentrale Vergabestelle aus. Der Projektsteuerer leitet laut Dienstleistungsvertrag mit den Kommunen alle Prozesse rund um Ausschreibung und Durchführung der kommunalen Wärmeplanung. Er prüft die Einzelrechnungen sachlich und rechnerisch und übernimmt das Controlling in den Einzelprojekten. Bis 15.07.2026 hatten sich 34 Kommunen aus Mittelsachsen und 2 aus dem Erzgebirgskreis für die Koordinierung durch den Landkreis entschieden.
- Kommunale Wärmeplanung
- Der Projektsteuerer schreibt die Erstellung der kommunalen Wärmepläne in Namen und auf Rechnung der Kommunen aus und steuert sie. Erstellt werden die Pläne durch Dritte. Deren Rechnung geht direkt an die jeweilige Kommune. Die Wärmeplanung umfasst nach dem Wärmeplanungsgesetz Eignungsprüfung, Bestandsanalyse, Potenzialanalyse, Zielszenario, Einteilung in Wärmeversorgungsgebiete und eine Umsetzungsstrategie.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Stadtrat fasste den Beschluss zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung (erledigt)30.06.2026
- Kreistag beschloss die Koordinierung der Wärmeplanung durch den Landkreis (erledigt)01.07.2026
- Stadtrat, geänderte Zweckvereinbarung stand auf der Tagesordnung (erledigt)29.09.2026
- Ausschreibung der Projektsteuerung durch den Landkreisals Nächstesdanach
- Spätestes Ende der Zweckvereinbarung31.12.2028
Vergabeverfahren
Die Projektsteuerung wird über die zentrale Vergabestelle des Landkreises ausgeschrieben. Danach folgen die Konvoi-Bildung der Kommunen und die Ausschreibung der kommunalen Wärmeplanung.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Mit der geänderten Zweckvereinbarung soll die Stadt Brand-Erbisdorf dem Landkreis Mittelsachsen die Koordinierung der kommunalen Wärmeplanung übertragen. Der Landkreis steuert die Projektkoordinierung für die Kommunen und schreibt die Projektsteuerung aus.
Nach der Ausschreibung bildet der Projektsteuerer Konvois der Kommunen. Darauf basierend wird die kommunale Wärmeplanung ausgeschrieben, die Erstellung erfolgt durch Dritte. Die Kommune bleibt planungsverantwortliche Stelle.
Der Stadtrat fasste am 30.06.2026 den Beschluss 063/2026 zur Wärmeplanung, der Kreistag beschloss am 01.07.2026 die Koordinierung durch den Landkreis. Nach finalen Abstimmungen wurde die Zweckvereinbarung bei Zuständigkeiten und Kosten angepasst, neu ist eine Regelung zur Haftung des Landkreises. Alle beteiligten Gremien müssen den genauen Wortlaut verabschieden, deshalb muss der Stadtrat noch einmal entscheiden.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Stadtrat soll der geänderten Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Mittelsachsen zustimmen. Damit wird sein Beschluss 063/2026 vom 30.06.2026 in Punkt 4 geändert, der Landkreis übernimmt danach die Ausschreibung der Projektsteuerung.
Noch offen
- Die Projektsteuerung ist noch nicht ausgeschrieben, einen Betrag nennt die Vereinbarung nicht.
- Die Kosten der kommunalen Wärmeplanung je Kommune nennt die Vereinbarung nicht.
- Die Vorlage zeigt nicht, ob der Stadtrat der Vereinbarung zugestimmt hat.
Ort der Leistung
Brand-Erbisdorf, Sachsen
Markiert ist Brand-Erbisdorf, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Die Kommune deckt die Kosten aus dem Mehrbelastungsausgleich. Die Kosten der Projektsteuerung samt Verwaltungskosten des Landkreises und die Kosten der Wärmeplanung sollen zusammen 90 Prozent dieses Ausgleichs nicht übersteigen, höhere Kosten trägt die Kommune. Der Landkreis legt die Projektsteuerungskosten nach der Einwohnerzahl um und erhebt dazu 7,5 % Verwaltungskostenpauschale, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer.
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