Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- 2. Nachtrag Straßenbau
- Der 2. Nachtrag betrifft den Ausbau der 40 m langen Erweiterung Unterdorfstraße 4: 150 m² Planum Untergrund, 22 cm AC 32 TN inklusive Haftbrücke und 4 cm AC 11 DN.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Bauausschuss befürwortet die öffentliche Widmung des Ortsstraßenfortsatzes (erledigt)01.10.2026
- Bauzeitals Nächstes14.10. bis 27.11.2026
- Entscheidung des Stadtrats über die Beauftragung des 2. Nachtrags (erledigt)22.10.2026
Vergabeverfahren
Beauftragung des 2. Nachtrags an die Chemnitzer Verkehrsbau GmbH zur Entscheidung vorgelegt.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Deckensanierung der Unterdorfstraße in Oederan OT Kirchbach wird dringend erforderlich. Die öffentliche Widmung des Ortsstraßenfortsatzes „Erweiterung Unterdorfstraße 4“ (40 m) wurde vom Ortschaftsrat angeregt und im Bauausschuss am 01.10.2026 befürwortet.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Stadtrat soll die Beauftragung des 2. Nachtrags über 17.659,41 € zum Ausbau der Erweiterung Unterdorfstraße 4 (40 m) beschließen.
Noch offen
- Abstimmungsergebnis zur Beauftragung des 2. Nachtrags ist nicht ausgefüllt.
- Die öffentliche Widmung des Ortsstraßenfortsatzes wurde angeregt und im Bauausschuss befürwortet, laut Vorlage ist sie Voraussetzung für eine mögliche spätere Förderung der Erneuerung des Durchlasses.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| 2. Nachtrag | 17.659 € |
|---|---|
| Gesamte Mehrung | 37.508 € |
| Summe Bau | 189.496 € |
| Planung | 34.109 € |
| Aufwendungen | 223.605 € |
- Förderung
- Fördermittel bewilligt, ausgewiesene Summe Förderung 223.604,80 €, Eigenanteil 0,00 €
- Finanzierung
- Fördermittel sind bewilligt, ausgewiesene Summe Förderung 223.604,80 €, Eigenanteil 0,00 €. Veranschlagung im laufenden Haushaltsjahr: Ja.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.