Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Bau- und Ordnungsmaßnahmen
- Zur Erreichung der Sanierungsziele sind verschiedene Bau- und Ordnungsmaßnahmen im Gebiet historische Innenstadt geplant.
- Sanierungsgebiet und Entwicklungsplanung
- Vorgesehen sind die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes sowie die Festlegung der Fördergebietsabgrenzung und der Ziel- und Maßnahmeplanung.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Entscheidung des Stadtrats über die Festlegung des Sanierungsgebietes und die Ziel- und Maßnahmeplanung (erledigt)22.10.2026
- Einreichung des Förderantrags für das Programmjahr 2027als Nächstes13.11.2026
- Entscheidung über die ProgrammaufnahmeSommer 2027
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Vorbereitende Untersuchungen zeigten städtebauliche Mängel und Konflikte, darunter energetische Mängel, Modernisierungsbedarf sowie Defizite bei öffentlichen Räumen, Mobilität und Barrierefreiheit.
Die Stadt leitete die vorbereitenden Untersuchungen 2023 ein und änderte den Beschluss 2024. Das Untersuchungsgebiet umfasst rund 20,8 Hektar.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes historische Innenstadt sowie Festlegung der Fördergebietsabgrenzung und der Ziel- und Maßnahmeplanung
Noch offen
- Entscheidung des Stadtrats über die Vorlage
- Programmaufnahme und damit die Finanzierbarkeit, Entscheidung voraussichtlich im Sommer 2027
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Geplante Ausgabengegenwärtige Schätzung, rund | 13.600.000 € |
|---|
- Förderung
- Voraussichtlich rund 9,1 Mio. Euro Finanzhilfen, entsprechend einer 2/3-Förderung, Programmaufnahme noch offen
- Finanzierung
- Voraussichtlich rund 9,1 Mio. Euro Finanzhilfen als 2/3-Förderung beantragt. Die städtischen Eigenanteile sollen in die Haushaltsplanung 2027 und den Finanzplanungszeitraum 2028 bis 2031 aufgenommen werden. Die Programmaufnahme ist Voraussetzung für die Finanzierbarkeit.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.