Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Planungsleistungen Verkehrsanlagen
- Vorgesehen sind die Leistungsphasen 4 bis 8 nach HOAI 2013: Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe und Objektüberwachung. Leistungsphase 4 ist eine Bedarfsposition, möglicherweise beginnt die Beauftragung ab Leistungsphase 5.
- Örtliche Bauüberwachung
- Beauftragt werden soll außerdem die örtliche Bauüberwachung für das Leistungsbild Verkehrsanlagen nach HOAI 2013.
- Straßenbau Feldstraße
- Die bauliche Umsetzung der Straßenbaumaßnahme soll nach Bereitstellung entsprechender Zuwendungen im Frühjahr 2027 beginnen und im Herbst 2027 abgeschlossen werden.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Entscheidung des Stadtrats über die Vergabeermächtigungals Nächstes05.11.2026
- Fortsetzung des Projekts2026
- Abschluss des Projekts2027
- Beginn der baulichen Umsetzung nach Bereitstellung von ZuwendungenFrühjahr 2027
- Abschluss der baulichen UmsetzungHerbst 2027
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Straßenbaumaßnahme Feldstraße soll im Jahr 2026 fortgesetzt und 2027 abgeschlossen werden. Dafür sollen die Planungsleistungen der Leistungsphasen 4 bis 8 sowie die örtliche Bauüberwachung beauftragt werden.
Das Vorhaben soll als Komplexmaßnahme mit dem Zweckverband Wasserwerke Westerzgebirge als zuständigem Abwasserentsorger und dem Regionalen Zweckverband Wasserversorgung, Bereich Lugau-Glauchau, als zuständigem Trinkwasserversorger umgesetzt werden.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Vorgeschlagen wird, die Vergabe der Planungsleistungen der Leistungsphasen 4 bis 8 sowie der örtlichen Bauüberwachung dem Bürgermeister zu übertragen und ihn zu ermächtigen, dem wirtschaftlichsten Angebot den Zuschlag zu erteilen.
Noch offen
- Der Stadtrat soll am 05.11.2026 über die Vergabeermächtigung entscheiden.
- Es wird noch geprüft, ob Leistungsphase 4 wegen möglicher Genehmigungserfordernisse, etwa der Einleitung von Oberflächenwasser, notwendig ist.
- Die bauliche Umsetzung setzt die Bereitstellung entsprechender Zuwendungen voraus.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Planungsleistungenca. | 30.000 € |
|---|---|
| Baukosten für die Straßeca., brutto, Folgekosten | 400.000 € |
- Förderung
- Zuwendungen sollen beantragt werden, favorisiert werden FRL KStB im Rahmen des Kommunalbudgets und die KomInvStärkVO. Einnahmen: ca. 15.000,00 €.
- Finanzierung
- Finanzierung im Rahmen der Haushaltssatzung. Einnahmen: ca. 15.000,00 €. Zuwendungen sollen beantragt werden, favorisiert werden FRL KStB im Rahmen des Kommunalbudgets und die KomInvStärkVO. Zur KomInvStärkVO wurden Meldungen abgegeben.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.