Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- FNP-Änderung und Planungsunterlagen
- Geplant sind Sonderbauflächen mit den Zweckbestimmungen Hotel und Luftrettung. Die Gebietsfestsetzungen sollen hinsichtlich des bestehenden Bedarfs geprüft und geändert werden, die Planung soll bestehende und genehmigte Nutzungen berücksichtigen sowie die städtebauliche Ordnung herstellen. Ein Ingenieurbüro soll Planentwurf, Begründung und Umweltbericht für die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ausarbeiten.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beschlussvorlage datiert (erledigt)12.10.2026
- Vorberatung im Technischen Ausschussals Nächstes02.11.2026
- Beschluss im Stadtrat vorgesehen26.11.2026
Vergabeverfahren
Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zur 3. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplans. Ein leistungsfähiges Ingenieurbüro soll beauftragt werden, ein konkretes Büro ist nicht benannt.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Bebauungsplanänderung soll veränderten Nutzungsansprüchen und angepassten Baufeldgrößen gerecht werden. Der wirksame Flächennutzungsplan weist für das Gebiet teilweise andere Nutzungen aus als für die Ziele des Bebauungsplans erforderlich.
Die FNP-Änderung soll im Parallelverfahren erfolgen, damit der künftige Bebauungsplan aus dem FNP entwickelt werden kann und frühestmöglich Rechtskraft erlangt.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Stadtrat soll die Einleitung der 4. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zur 3. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplans Gewerbegebiet Nr. 1 Dölzig beschließen.
Noch offen
- Die Einleitung der FNP-Änderung ist noch durch den Stadtrat zu beschließen.
- Ein Ingenieurbüro soll noch beauftragt werden.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.