Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Sanierung des Freibades
- Komplette Sanierung und Modernisierung des denkmalgeschützten Freibades. Der Betrieb soll auf alternative Energien umgestellt werden, die Wasserklärung soll chemikalienfrei erfolgen.
- Kleinkinderbecken und Außenanlagen
- Ein neues, separates Kleinkinderbecken und die Neugestaltung der Außenanlagen. Der Eingang wird auf die andere Sportplatzseite verlegt, um die Erreichbarkeit zu verbessern und die Parksituation zu entschärfen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Technischer Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig die Beschlussfassung (erledigt)25.08.2026
- Sitzung des Stadtrates, Beschluss zur Beantragung der Fördermittel stand auf der Tagesordnung (erledigt)23.09.2026
- Förderantrag beim Bundesamt für Bauwesen und Raumordnungals Nächstesdanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung hat einen Projektaufruf zur Sanierung kommunaler Sportstätten mit dem Schwerpunkt Schwimmbäder veröffentlicht. Für finanzschwache Kommunen beträgt die Förderquote 75 %.
Über den Sachsenfonds lässt sich der Eigenanteil von 25 % fördern, damit wäre eine Gesamtförderquote von 100 % möglich. Die Interessenbekundung hat der Ältestenrat bestätigt. Für die Beantragung verlangt der Bund einen Stadtratsbeschluss.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Dem Stadtrat lag der Vorschlag vor, die Beantragung der Fördermittel für die Sanierung des denkmalgeschützten Freibades beim Bundesamt zu beschließen und den Eigenanteil über den Sachsenfonds zu beantragen.
Noch offen
- Ob der Stadtrat am 23.09.2026 zugestimmt hat, geht aus der Vorlage nicht hervor
- Kosten der Sanierung sind in der Vorlage nicht beziffert
Ort der Leistung
Frankenberg/Sa., Sachsen
Markiert ist Frankenberg/Sa., nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Der Projektaufruf des Bundes sieht für finanzschwache Kommunen eine Förderquote von 75 % vor. Den Eigenanteil von 25 % will die Stadt über den Sachsenfonds fördern lassen. Für die Antragstellung entstehen laut Vorlage keine finanziellen Aufwendungen.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.