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Zur EntscheidungGemeinde Ottendorf-Okrilla · Planung & Beratung · Sitzung am

Gewerbepark Ottendorf-Okrilla sichern

Die Gemeinde will die Flächen des ehemaligen Presswerkes am westlichen Rand des Gewerbeparks als Standort für produzierende und verarbeitende Betriebe sichern. Der Gemeinderat soll am 03.11.2026 über die 7. Änderung des Bebauungsplans und eine Veränderungssperre entscheiden.

Nächster Schritt

Beratung und Entscheidung im Gemeinderat am 03.11.2026

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

7. Änderung des Bebauungsplans
Das Plangebiet umfasst ca. 7,5 ha auf den Flurstücken 616/13, 616/7, 621/2, 621/3, 621/4, 621/7, 621/9, 622/3, 622/13, 622/27, 625/26, 625/27, 630/36, 630/57 und 630/87 der Gemarkung Ottendorf. Geprüft werden soll, ob Lagerhäuser, Lagerplätze, Umschlaganlagen sowie Speditions- und Logistikbetriebe ganz oder teilweise ausgeschlossen oder eingeschränkt werden können.
Veränderungssperre
Die Satzung soll die Planungsziele während des Bebauungsplanverfahrens sichern und eine Verdrängung produzierender Nutzungen durch flächenintensive Lager-, Umschlag-, Speditions- und Logistiknutzungen vermeiden. Der Bürgermeister soll die Satzung ausfertigen und ortsüblich bekannt machen.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Aufstellungsbeschluss zur 6. Änderung und Einleitung des Planverfahrens (erledigt)30.09.2019
  2. Öffentliche Auslegung des Planentwurfs (erledigt)09.06.2021 bis 09.07.2021
  3. Abwägung der Stellungnahmen (erledigt)07.03.2022
  4. Behandlung im Technischen Ausschuss (erledigt)13.10.2026
  5. Beratung und Entscheidung im Gemeinderatals Nächstes03.11.2026
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Bebauungsplanverfahren nach den Vorschriften des Baugesetzbuches, Satzung über eine Veränderungssperre nach §§ 14, 16 und 17 BauGB in Verbindung mit § 4 SächsGemO

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Gemeinde will einen für die gewerbliche Entwicklung bedeutsamen Teil des Gewerbeparks als Standort für produzierende und verarbeitende Betriebe sichern. Im Gewerbepark nehmen produktive Nutzungen zugunsten von Lager-, Logistik- und Umschlagsnutzungen ab, zusätzliche Verkehrsbelastungen könnten angrenzende Wohnbereiche betreffen.

Die 6. Änderung wurde am 30.09.2019 eingeleitet. Der Planentwurf lag vom 09.06.2021 bis 09.07.2021 öffentlich aus, Stellungnahmen wurden am 07.03.2022 abgewogen. Die Entwurfsbearbeitung ist noch nicht abgeschlossen. Die frühere Veränderungssperre ist durch Zeitablauf nicht mehr anwendbar.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Vorgeschlagen ist die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplans und der Erlass einer Veränderungssperre für deren Geltungsbereich.

Noch offen

  • Entscheidung des Gemeinderats am 03.11.2026
  • Abschluss der Entwurfsbearbeitung des Bebauungsplans
  • Zu prüfen ist, ob Lagerhäuser, Lagerplätze, Umschlaganlagen sowie Speditions- und Logistikbetriebe ganz oder teilweise ausgeschlossen oder eingeschränkt werden können.

Ort der Leistung

Ottendorf-Okrilla, Sachsen

Markiert ist Ottendorf-Okrilla, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Das Dokument nennt keine Kosten.

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