Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- 7. Änderung des Bebauungsplans
- Das Plangebiet umfasst ca. 7,5 ha auf den Flurstücken 616/13, 616/7, 621/2, 621/3, 621/4, 621/7, 621/9, 622/3, 622/13, 622/27, 625/26, 625/27, 630/36, 630/57 und 630/87 der Gemarkung Ottendorf. Geprüft werden soll, ob Lagerhäuser, Lagerplätze, Umschlaganlagen sowie Speditions- und Logistikbetriebe ganz oder teilweise ausgeschlossen oder eingeschränkt werden können.
- Veränderungssperre
- Die Satzung soll die Planungsziele während des Bebauungsplanverfahrens sichern und eine Verdrängung produzierender Nutzungen durch flächenintensive Lager-, Umschlag-, Speditions- und Logistiknutzungen vermeiden. Der Bürgermeister soll die Satzung ausfertigen und ortsüblich bekannt machen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Aufstellungsbeschluss zur 6. Änderung und Einleitung des Planverfahrens (erledigt)30.09.2019
- Öffentliche Auslegung des Planentwurfs (erledigt)09.06.2021 bis 09.07.2021
- Abwägung der Stellungnahmen (erledigt)07.03.2022
- Behandlung im Technischen Ausschuss (erledigt)13.10.2026
- Beratung und Entscheidung im Gemeinderatals Nächstes03.11.2026
Vergabeverfahren
Bebauungsplanverfahren nach den Vorschriften des Baugesetzbuches, Satzung über eine Veränderungssperre nach §§ 14, 16 und 17 BauGB in Verbindung mit § 4 SächsGemO
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Gemeinde will einen für die gewerbliche Entwicklung bedeutsamen Teil des Gewerbeparks als Standort für produzierende und verarbeitende Betriebe sichern. Im Gewerbepark nehmen produktive Nutzungen zugunsten von Lager-, Logistik- und Umschlagsnutzungen ab, zusätzliche Verkehrsbelastungen könnten angrenzende Wohnbereiche betreffen.
Die 6. Änderung wurde am 30.09.2019 eingeleitet. Der Planentwurf lag vom 09.06.2021 bis 09.07.2021 öffentlich aus, Stellungnahmen wurden am 07.03.2022 abgewogen. Die Entwurfsbearbeitung ist noch nicht abgeschlossen. Die frühere Veränderungssperre ist durch Zeitablauf nicht mehr anwendbar.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Vorgeschlagen ist die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplans und der Erlass einer Veränderungssperre für deren Geltungsbereich.
Noch offen
- Entscheidung des Gemeinderats am 03.11.2026
- Abschluss der Entwurfsbearbeitung des Bebauungsplans
- Zu prüfen ist, ob Lagerhäuser, Lagerplätze, Umschlaganlagen sowie Speditions- und Logistikbetriebe ganz oder teilweise ausgeschlossen oder eingeschränkt werden können.
Ort der Leistung
Ottendorf-Okrilla, Sachsen
Markiert ist Ottendorf-Okrilla, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.