Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Straßenbau
- Zwischen Kastanienstraße und Wachbergstraße ist ein grundhafter Ausbau der S 177 vorgesehen. Von der Wachbergstraße bis zur Bahnhofstraße soll die Straße saniert werden.
- Kanal-, Gehweg- und Bushaltestellenarbeiten
- Vorgesehen sind die Anbindung des Steinweges an die neue Aufstellfläche an der S 177, die Verlängerung des RW-Kanals und die Stilllegung der Altkanäle in den Gehwegbereichen. Außerdem sollen neue Gehwegbereiche und barrierefreie Bushaltestellen hergestellt werden.
- Planung
- Die Planungsvereinbarung umfasst die Leistungsphasen 1 bis 6. Die Gesamtbaumaßnahme soll ausgeschrieben werden.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Ausbau östlich Medingen fertiggestellt (erledigt)2024
- Ausschreibung der Gesamtbaumaßnahme vorgesehenals NächstesDezember 2026
- Baudurchführung vorgesehenMitte Mai 2027 bis Mitte Oktober 2027
Vergabeverfahren
Gemeinschaftsmaßnahme von Gemeinde und LASuV NL Bautzen. Das LASuV NL Bautzen soll ab Leistungsphase 7 federführend durchführen, die Zuständigkeit wird in einer noch abzuschließenden Vereinbarung zur Kostenzuordnung geregelt. Die Gesamtbaumaßnahme soll ausgeschrieben werden.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Maßnahme schließt an den 2024 fertiggestellten Ausbau östlich Medingen an, der als Gemeinschaftsbaumaßnahme von LASuV und Gemeinde durchgeführt wurde.
Die Gemeinde und das LASuV NL Bautzen haben eine Planungsvereinbarung für die Leistungsphasen 1 bis 6 abgeschlossen. Das LASuV NL Bautzen soll ab Leistungsphase 7 federführend und in Abstimmung mit der Gemeinde die Durchführung übernehmen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Maßnahme verbindlich in den Haushaltsplan 2027 aufnehmen, einen Ausgabeansatz von 462.000 EUR und einen Einnahmeansatz für Fördermittel von 250.000 EUR bilden, die Vereinbarung zur Kostenzuordnung bestätigen und zur Unterzeichnung ermächtigen.
Noch offen
- Gemeinderatsentscheidung über die Haushaltsaufnahme, die Bestätigung der Vereinbarung zur Kostenzuordnung und die Ermächtigung zur Unterzeichnung steht aus.
- Die Vereinbarung zur Kostenzuordnung ist noch abzuschließen.
Ort der Leistung
Ottendorf-Okrilla, Sachsen
Markiert ist Ottendorf-Okrilla, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Planungshonorare bis Leistungsphase 6im Haushaltsplan 2026 eingestellt | 67.989 € |
|---|---|
| Voraussichtliche Gesamtkosten für Bauleistungen und planerische Begleitung 2027voraussichtlich | 462.000 € |
| Erforderliche Eigenmittel | 212.000 € |
- Förderung
- Rund 250.000 EUR erwartet, nur für 2026 zugesichert
- Finanzierung
- Planungshonorare bis Leistungsphase 6 in Höhe von 67.989,29 € sind im Haushaltsplan 2026 eingestellt. Für 2027 sind im Haushaltsplan 2026 350.00 EUR vorgesehen. Vorgeschlagen sind ein Ausgabeansatz von 462.000 EUR und ein Einnahmeansatz für Fördermittel von 250.000 EUR im Investitionsplan 2027. Fördermittel von rund 250.000 EUR werden erwartet und sind nur für 2026 zugesichert.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.