Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Niederschrift
- Straßenbauarbeiten
- Ausbau des Straßenabschnitts vom Kreisverkehr bis zum Knotenpunkt Bergener Ring. Die Fahrbahn wird auf 7,00 m verbreitert, der gemeinsame Geh- und Radweg ist 3,00 m breit. Die Entwässerung erfolgt in einer 3,00 m breiten Mulde, die Bushaltestellenbereiche werden barrierefrei ausgebildet.
- Lärmschutzwand
- Der Wall nördlich der Fahrbahn wird zurückgebaut und durch eine Lärmschutzwand ersetzt.
- Entwurfsplanung
- Die Entwurfsplanung ist Bestandteil des Fördermittelantrags.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Niederschrift
- Auftrag für die Entwurfsplanung erteilt (erledigt)24.09.2026
- Die Vorlage GR V-055/2026 stand auf der Tagesordnung des Gemeinderats (erledigt)06.10.2026
- Aufnahme der Maßnahme in den Haushaltsplan 2027 beschlossenals Nächstes03.11.2026
- Förderbescheide sollen noch 2026 erstellt werden2026
- Maßnahme mit einem Ausgabeansatz von 1.800.000 € im Haushaltsplan 20272027
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Ein Sanierungskonzept nennt für die Straße An den Schindertannen eine zu geringe Fahrbahnbreite, Schäden an der Fahrbahnoberfläche und eine Entwässerung, die nicht den Richtlinien entspricht.
Auch der gemeinsame Geh- und Radweg ist zu schmal, und der Haltestellenbereich ist nicht barrierefrei. Eine einfache Sanierung ist nach der Vorlage teilweise nicht zielführend. Der Straßenraum soll verbreitert und neu geordnet werden, der Wall auf der Nordseite weicht einer Lärmschutzwand.
Die Gemeinde will Fördermittel beantragen. Die Entwurfsplanung wurde am 24.09.2026 beauftragt.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeinderat beschloss, die Maßnahme Ausbau Straßenabschnitt der Straße An den Schindertannen (von Kreisverkehr bis Knotenpunkt Bergener Ring) verbindlich in den Haushaltsplan 2027 aufzunehmen. Im Investitionsplan sind ein Ausgabeansatz von 1.800.000 EUR und ein Einnahmeansatz für Fördermittel von 810.000 EUR zu bilden.
Noch offen
- Die Förderbescheide der Landesdirektion sollen noch 2026 erstellt werden, die Vergabe des Ausbauauftrags setzt die Genehmigung des Haushalts 2027 voraus.
- Ein Vergabeverfahren und ein Bautermin sind im Dokument nicht genannt.
Ort der Leistung
Ottendorf-Okrilla, Sachsen
Markiert ist Ottendorf-Okrilla, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Niederschrift
| Straßenneubau und Lärmschutzwand, Grobkostenschätzungeinschließlich Planungsleistungen und Grunderwerbskosten, brutto oder netto nicht angegeben | 1.800.000 € |
|---|---|
| EntwurfsplanungMittel im Haushalt 2026 enthalten | 88.469 € |
- Förderung
- Richtlinie GRW Infra, Fördersatz 50 %, Förderbetrag rechnerisch 810.000 €
- Finanzierung
- Beantragt werden soll eine Förderung nach der Richtlinie GRW Infra mit 50 % der zuwendungsfähigen Kosten, rechnerisch 810.000 €. Im Investitionsplan 2027 sind 1.800.000 EUR Ausgabeansatz und 810.000 EUR Einnahmeansatz für Fördermittel vorgesehen.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.