Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Straßenbau
- Grundhafter Ausbau der städtischen Verkehrsanlagen in der Friedrich-Engels-Straße im Ortsteil Beierfeld, gegliedert in zwei Bauabschnitte. Die Bauausführung ist für 2027 vorgesehen.
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Der Ausbau erfolgt im Trennsystem, koordiniert mit dem ZWW und den Versorgungsträgern. Die Stadt beteiligt sich mit den ihr zuzuordnenden Losen bzw. Leistungsanteilen am gemeinsamen Verfahren.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Grundsatzbeschluss stand auf der Tagesordnung des Stadtrats (TOP 10) (erledigt)05.10.2026
- Gemeinsame Ausschreibung und Auswertung beider Bauabschnitteals Nächstes2026
- Vergabe und Auftragserteilung der Bauleistungen der Stadt2027
- Bauausführung der beiden Bauabschnitte2027
Vergabeverfahren
Gemeinsames Vergabeverfahren für beide Bauabschnitte, federführend durch den ZWW als Vergabestelle. Die Vorlage nennt die Verfahrensart nicht.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Friedrich-Engels-Straße im Ortsteil Beierfeld soll im Jahr 2027 grundhaft ausgebaut werden. Der Ausbau erfolgt in Zusammenarbeit und zeitlicher Abstimmung mit dem Zweckverband Wasserwerke Westerzgebirge und den beteiligten Versorgungsträgern.
Die Planung und Koordinierung der Gesamtmaßnahme erfolgt durch ein Ingenieurbüro. Auftraggeber der Planungsleistungen ist der ZWW. Mit dem Grundsatzbeschluss wird noch keine Auftragserteilung für die Bauleistungen vorgenommen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Stadtrat sollte den grundhaften Ausbau in zwei Bauabschnitten mit Bauausführung 2027 grundsätzlich beschließen. Die Ausschreibung beider Bauabschnitte sollte 2026 erfolgen.
Noch offen
- Die Durchführung des 2. Bauabschnittes steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung der beantragten Fördermittel.
- Die Vergabe der Bauleistungen beschließt der Stadtrat später gesondert, nach Auswertung des Verfahrens.
Ort der Leistung
Grünhain-Beierfeld, Sachsen
Markiert ist Grünhain-Beierfeld, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| 1. Bauabschnitt, Baukosten einschließlich Baunebenkostenderzeit zugrunde gelegt | 274.375 € |
|---|---|
| 2. Bauabschnitt, Baukosten einschließlich Baunebenkostenauf Grundlage des derzeitigen Planungsstandes angenommen | 516.250 € |
- Finanzierung
- Für den 1. Bauabschnitt stehen Fördermittel aus dem Kommunalbudget in Höhe von 137.187,50 € zur Verfügung. Die Haushaltsmittel sind im Haushaltsjahr 2026 veranschlagt und sollen in das Jahr 2027 übertragen werden. Für den 2. Bauabschnitt wurde eine Zuweisung aus dem Kommunalinvestitionsbudget in Höhe von 252.616,88 € beantragt.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.