Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Planungsleistung nach HOAI, Leistungsphase 5
- Erstellung der Planungsleistung nach HOAI, Leistungsphase 5, zur Herstellung planungs- und genehmigungsrechtlicher Voraussetzungen für die Erweiterung öffentlicher Einrichtungen im Wander- und Skiareal Mühlleithen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beschlussvorlage zur Bereitstellung von Auszahlungen im Haushaltsjahr 2027 (erledigt)20.10.2026
- Auszahlungen sollen im Doppelhaushalt 2027/2028 für das Haushaltsjahr 2027 eingestellt werdenals Nächstes2027
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Planungsleistung ist ein grundlegender Baustein für das Großprojekt Ganzjahrestourismus und soll eine fundierte Ermittlung der Gesamtkosten ermöglichen.
Für die Erweiterung öffentlicher Einrichtungen im Wander- und Skiareal Mühlleithen sind planungs- und genehmigungsrechtliche Voraussetzungen erforderlich.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Stadtrat beschließt die Bereitstellung von Auszahlungen im Haushaltsjahr 2027 für die Maßnahme Planungsleistung zur Herstellung planungs- und genehmigungsrechtlicher Voraussetzungen zur Erweiterung öffentlicher Einrichtungen im Wander- und Skiareal Mühlleithen.
Noch offen
- Der Förderantrag GRW-Infra bei der Landesdirektion Sachsen ist noch offen.
- Die Vorlage zeigt nicht, wie der Stadtrat am 20.10.2026 entschieden hat.
- Die Vorlage nennt keinen Termin für die Vergabe der Planungsleistung.
Ort der Leistung
Klingenthal, Sachsen
Markiert ist Klingenthal, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Kostenschätzung für die Planungsleistung | 445.000 € |
|---|
- Förderung
- 75% Fördermittel (=333.750,00 €) über den Antrag GRW-Infra bei der Landesdirektion Sachsen
- Finanzierung
- 75% Fördermittel (=333.750,00 €) über den Antrag GRW-Infra bei der Landesdirektion Sachsen, 25% Eigenmittel (=111.250,00 €) aus liquiden Mitteln. Die Gesamtauszahlungen sollen im Doppelhaushalt 2027/2028 für das Haushaltsjahr 2027 eingestellt werden.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.