Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Kommunale Wärmeplanung
- Erstellung des Wärmeplans nach dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes, mit Bestandsanalyse, Potenzialanalyse, Zielszenario und Umsetzungsstrategie. Die Gemeinde ist planungsverantwortliche Stelle.
- Projektsteuerung
- Der Landkreis schreibt die Projektsteuerung über seine zentrale Vergabestelle aus. Der Projektsteuerer führt die Ausschreibung des Dienstleisters durch und prüft später dessen Rechnungen im Auftrag der Gemeinden. Der Landkreis legt die Projektsteuerungskosten nach einem einwohnerbasierten Umlageschlüssel auf die Kommunen um und erhebt darauf 7,5 % Verwaltungskostenpauschale zuzüglich Umsatzsteuer.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Gemeinderat fasst den Aufstellungsbeschluss zur kommunalen Wärmeplanung (erledigt)01.06.2026
- Gemeinderat beschließt einstimmig die neu gefasste Zweckvereinbarung mit dem Landkreis (erledigt)07.09.2026
- Landkreis schreibt die Projektsteuerung ausals Nächstesdanach
- Projektsteuerer bildet den Konvoi der Kommunen und schreibt die Wärmeplanung ausdanach
- Frist für den Wärmeplan nach dem Wärmeplanungsgesetz30.06.2028
Vergabeverfahren
Zwei Stufen. Zuerst schreibt der Landkreis die Projektsteuerung aus. Danach bildet der Projektsteuerer einen Konvoi der beteiligten Kommunen und schreibt die kommunale Wärmeplanung im Namen und auf Rechnung der Gemeinde aus. Die Gemeinde wird direkter Auftraggeber des Dienstleisters. Die Verfahrensart richtet sich nach den geltenden Vergaberichtlinien.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Nach dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes müssen Gemeinden mit bis zu 100.000 Einwohnern bis spätestens 30.06.2028 einen Wärmeplan erstellen.
Der Gemeinderat hatte am 01.06.2026 einen Aufstellungsbeschluss gefasst, der einen Vertragstext für eine Zweckvereinbarung mit dem Landkreis enthielt. Der Landkreis hat den Vertragstext für die 36 beteiligten Kommunen neu gefasst. Deshalb war ein neuer Beschluss nötig. Der Gemeinderat hat ihn am 07.09.2026 einstimmig gefasst.
Der Landkreis hat die Frist zur Vertragsunterzeichnung vom 06.08.2026 auf den 11.09.2026 verlängert. Der neue Vertragstext unterscheidet sich grundsätzlich vom bisherigen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeinderat hat Punkt 4 des Aufstellungsbeschlusses ersetzt. Die Gemeinde schließt die neu gefasste Zweckvereinbarung mit Vertragstextstand vom 15.07.2026 mit dem Landkreis Mittelsachsen ab. Ergebnis: einstimmig (13 Ja, 0 Nein, 2 Enthaltungen).
Noch offen
- Die Ausschreibungen von Projektsteuerung und Dienstleister stehen noch aus. Einen Termin nennen die Unterlagen nicht.
- Eine vertragliche Regelung zur Aufhebung einer unwirtschaftlichen Ausschreibung ist laut Vorlage nicht vorgesehen.
- Ob die Zweckvereinbarung bis zur verlängerten Frist am 11.09.2026 unterzeichnet wurde, geht aus den Unterlagen nicht hervor.
Ort der Leistung
Lichtenau, Sachsen
Markiert ist Lichtenau, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Der Freistaat zahlt einen Mehrbelastungsausgleich nach dem Sächsischen Wärmeplanungsunterstützungsgesetz. Er beträgt voraussichtlich 91.026,34 € als Festbetrag, aus einem Sockelbetrag von 85.712,42 € je Kommune bis 10.000 Einwohner und 0,76 € je Einwohner. Projektsteuerung und Wärmeplanung sollen zusammen 90 Prozent davon nicht überschreiten, Mehrkosten trägt die Gemeinde.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.